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Vorlage - VO/7370/17  

 
 
Betreff: 74. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich "Am Wilhelm-Hänel-Weg"
Erneuter Auslegungsbeschluss
Erneuter Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Tödter, Jens-Rüdiger
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Entscheidung
28.08.2017 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.03.2013 gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, die 74. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich “Am Wilhelm-Hänel-Weg“ für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen.

 

Nach Aufgabe der Gartenbaubetriebsnutzung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung durch die 74. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich „Am Wilhelm-Hänel-Weg“ und den parallel aufzustellenden gleichnamigen Bebauungsplan Nr. 154 gesichert werden. Die Flächennutzungsplanänderung soll dort künftig in einem Teilbereich die Entwicklung einer Wohnbaufläche planungsrechtlich ermöglichen. Der angesprochene Bereich ist im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellt.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit wurde von März 2014 bis April 2014 durchgeführt. Die Ergebnisse sind in den Entwurf der 74. Änderung des Flächennutzungsplans eingeflossen. Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung hat in der Zeit vom 24.07.2017 bis einschließlich 23.08.2017 und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 21.07.2017 bis einschließlich 23.08.2017 stattgefunden.

Der Ortsrat Ochtmissen wurde in der Ortsratssitzung am 21.08.2017 umfänglich informiert mit dem Hinweis auf die erneute Auslegung. 

 

Zum Auslegungsbeschluss am 12.06.2017 wurde ein Änderungsbereich beschlossen, der nicht an die entsprechende geplante Wohnbaufläche angepasst war. Um diese Anpassung vorzunehmen und einer nachträglichen Heilung des Fehlers vorzubeugen, soll die 74. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 4a Abs. 3 BauGB parallel zur erneuten Auslegung des Bebauungsplans  Nr. 154 „Am Wilhelm-Hänel-Weg“ ausgelegt werden. Die erneute Auslegung des Bebauungsplans erfolgt aufgrund einer Neuregelung der Baunutzungsverordnung zu Ferienwohnungen. Die erneute Auslegung der 74. Flächennutzungsplanänderung ist zu beschließen.

 

Der Änderungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Er umfasst eine Fläche von ca. 1,3 ha. Weiterhin sind die Entwurfsfassung zur Flächennutzungsplanänderung und der Entwurf der Begründung als Anlagen beigefügt

 


Finanzielle Auswirkungen:

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:150,00 €

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n: Geltungsbereich, Verfahrensübersicht, Entwurf der Begründung, Entwurf der Flächennutzungsplanänderung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich (139 KB)      
Anlage 2 2 Verfahrensübersicht (13 KB)      
Anlage 3 3 F.-Plan-Entwurf (796 KB)      
Anlage 4 4 Begründung Entwurf (944 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst folgenden Beschluss:

 

  1. Der Entwurf zur 74. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich „Am Wilhelm-Hänel-Weg“ wird mit geändertem Geltungsbereich nebst Entwurf der Begründung beschlossen.

 

  1. Der geänderte Entwurf wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Die  Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel förmlich beteiligt.