Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Der Bund stellt den Ländern für die Programmjahre 2017 - 2021 jährlich 200 Mio. € für den Programmbereich „Investitionspakt Soziale Integration" zur Verfügung. Die Programmmittel sollen zur Förderung von Investitionen zur Verbesserung der sozialen Integration, des sozialen Zusammenhalts im Quartier und zur Sanierung sozialer Gemeinbedarfs- und Folgeein-richtungen in den Kommunen eingesetzt werden. Das Förderprogramm knüpft an die Systematik der Städtebauförderung an. Die Projekte der Kommunen sollen darauf ausgerichtet sein, Orte der Integration und des sozialen Zusam-menhalts zu schaffen, indem Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, aber auch Grün- und Freiflächen errichtet, ausgebaut und/ oder weiterqualifiziert werden. Bauliche und nichtbauli-che Barrieren für Teilhabe sollen abgebaut und damit ein Beitrag zur Quartiersentwicklung geleistet werden. Förderfähig sind Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen der sozialen Integration und des sozialen Zusammenhalts, insbesondere öffentliche Bildungseinrichtungen, Kindertagesstätten, Bürgerhäuser und Stadtteilzentren. Gefördert werden die bauliche Sanierung und der Ausbau von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen. Im Falle der Unwirtschaftlichkeit der Sanierung oder Erweiterung ist auch ein Ersatzneubau förderfähig. Es können Einrichtungen in Gebieten, die in Programme der Städtebauförderung von Bund und Land aufgenommen sind sowie in städtebaulichen Untersuchungsgebieten zur Vorberei-tung der Aufnahme in die Städtebauförderung zur Förderung angemeldet werden. In beson-deren Ausnahmefällen sind Abweichungen möglich. Darüber hinaus werden angemessene investitionsvorbereitende und -begleitende Maßnah-men, insbesondere der Einsatz von Integrationsmanagerinnen und Integrationsmanagern gefördert. Der Bund beteiligt sich mit 75 v. H., das Land Niedersachsen mit 15 v. H. und die Kommunen mit 10 v. H. an den förderfähigen Kosten. Die jährlich zur Verfügung stehenden Bundes- und Landesmittel betragen rd. 22,5 Mio. €. Verantwortliche Programmbehörde ist das Ministerium für Soziales. Bewilligungsstelle ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Dem Antragsverfahren auf Gewäh-rung von Fördermitteln ist ein Auswahlverfahren der Projekte durch die Programmbehörde vorgeschaltet, welches durch das zuständige Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) vorgenommen wird . Dafür ist die Anmeldung von Projekte dem ArL im Jahr 2017 bis zum 01.07.2017 und in den Folgejahren bis zum 02.01. jeden Jahres vorzulegen. Als Anlage ist u.a. ein Beschluss der Kommune zur Durchführung und Finanzierung der Maßnahme beizu-fügen.
In Anbetracht der dargestellten Förderkriterien, der Fördersummen und des Antragsverfah-rens strebt das Dezernat V in enger Abstimmung mit dem Dezernat VI eine Antragstellung zum 01.07.2017 an, um mit den Fördermitteln, unter dem Projekttitel „Kaltenmoor – Wohn- und Lebensort für alle. Baustein: Frühkindliche Bildung und Familie“ in einem ersten Schritt den Neubau eines Familienzentrums in Kaltenmoor und dessen bauliche und sozial-raumorientierte konzeptionelle Qualifizierung zu finanzieren. Das Familienzentrum dient als Ersatzbau für die nicht mehr bedarfsgerechten Räumlichkeiten der bestehenden AWO Kita in Kaltenmoor und stellt eine räumliche und konzeptionelle Erweiterung dar. Für eine zweite Antragsrunde streben die Dezernate an, die Sanierung und den Umbau der alten AWO-Kita in Kaltenmoor zu einem Stadtteilhaus und Begegnungszentrum (Baustein 2) zu beantragen und beide Maßnahmen im Rahmen der integrierten Stadtentwicklungsplanung mit weiteren Maßnahmen zu verknüpfen. Das Kostenvolumen für das Neubauvorhaben (inklusive Abriss der Parkpalette am geplanten Standort und die investitionsbegleitenden Maßnahmen (Personalkosten für Aufbau und Konzeptentwicklung/ Koordination des Familienzentrums/ Netzwerkmanagement sowie für eine wissenschaftliche Begleitung des Vorhabens) beläuft sich auf ca. 6,0 Mio. EUR. Bei Kommunen mit einer nachgewiesenen Haushaltsnotlage ist eine Förderung von 90% möglich. Eine entsprechende Bescheinigung des Landes wurde eingeholt. Der städtische Anteil läge bei Anerkennung demnach bei bis zu 0,6 Mio. EUR.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage: 25 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: 6,0 Mio.EUR. (Zeitraum 2017-2020; investiv) und investitionsbegleitend ca. 80.000 EUR ( Personalkosten Integrationsmanagement und wissenschaftliche Begleitung; abhängig von Haushalt und mögliche Einnahmen). Zurzeit haushaltsrechtlich gesichert sind 3,45 Mio EUR (investiv) c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 56310 01-365-019 Produkt / Kostenträger: 36500204 (Kita) 36500302 (Krippe Haushaltsjahr:2017 ff
e) mögliche Einnahmen: Fördermittel des Bundes/Landes aus dem Programm „Investitionspakt- Soziale Integration im Quartier“ in Höhe bis zu 90% der zuwendungsfähigen Kosten Anlage/n: keine
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg befürwortet die Antragstellung für das Bundesprogramm „Investitionspakt - Soziale Integration im Quartier“ mit dem Projekttitel „Kaltenmoor – Wohn- und Lebensort für alle. Baustein Frühkindliche Bildung und Familie“ und beschließt, für den Fall der Programmaufnahme, die Maßnahme des Neubaus eines Familienzentrums entsprechend der Programmziele und innerhalb des Förderzeitraums bis Mitte 2019 umzusetzen. Die erforderlichen Mittel im Haushalt werden bei Programmaufnahme, in Höhe von bis zu 6,0 Mio. EUR bereitgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag beim Fördergeber einzureichen.
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