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Vorlage - VO/7216/17  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 129, 2. Änderung "Schlieffen Park"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Neumann, Tobias
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Entscheidung
15.05.2017 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der Bebauungsplan Nr. 129 „Schlieffen-Park“ setzt Wohn- und Mischgebiete, Erschließungsanlagen sowie Ausgleichsflächen auf der Fläche der ehemaligen Schlieffen-Kaserne fest. Unter dem Titel ‚Hanseviertel’ ist hier ein neuer Stadtteil entstanden.

 

Im Jahr 2013 hat der Verwaltungsausschuss beschlossen, für die südlich angrenzende ver-

bleibende Fläche der ehemaligen Schlieffen-Kaserne ebenfalls einen Bebauungsplan aufzustellen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Fortführung der Entwicklung des Hanseviertels zu ermöglichen. Mit Beschlüssen vom 24.03.2015 und vom 15.06.2016 wurde das Bebauungsplanverfahren in drei Teilbereiche gegliedert.

 

Für die drei Bebauungspläne Nr. 153 I „Hanseviertel-Ost / Wohnen“, Nr. 153 II „Hanseviertel-Ost / Gewerbe“ und Nr. 153 III „Hanseviertel-Ost / Bleckeder Landstraße“ wurden Baugrunduntersuchungen durchgeführt. Dabei hat sich gezeigt, dass eine Versickerungsfähigkeit des Bodens nicht im gesamten Bereich gegeben ist.

Um eine gesicherte Erschließung des Gebietes zu ermöglichen, soll eine Regenrückhalteanlage in der topografisch niedrigerer liegenden Grün- und Ausgleichsfläche im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 129 errichtet werden.

 

Die Vorzugsvariante wurde so weiterentwickelt, dass eine Verlagerung der artenschutzrechtlichen Ausgleichsfläche für die „Rentierflechte“ entbehrlich ist.

Planungsrechtlich ist zur Absicherung der Regenrückhalteanlage eine weitere Änderung des Bebauungsplans Nr. 129 erforderlich. Im Rahmen dieser 2. Änderung soll nicht nur die Errichtung der Regenrückhalteanlage abgesichert werden, sondern zudem auch eine Überprüfung der gesamten Festsetzungen für den Ausgleich erfolgen. Die im Rahmen des Bebauungsplans festgesetzten Entwicklungsziele für die Ausgleichsflächen waren bisher nicht vollständig herstellbar.

 

Der Bebauungsplan trifft derzeit verschiedene Erhaltungsfestsetzungen für vorhandene Bäume und Heckenstrukturen sowie öffentliche Grünflächen, auf denen unterschiedliche Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung für Natur und Landschaft vorgesehen sind (Ausgleichsmaßnahmen). Der Erhalt der vorhandenen Bäume und Heckenstrukturen soll auch zukünftig bestehen bleiben. Die zusätzlichen Maßnahmen auf den Flächen konnten jedoch bisher nicht umgesetzt werden, da die Hansestadt Lüneburg nicht in den Besitz dieser Flächen gelangen konnte. Die festgesetzten Maßnahmen sollen daher auf diesen Flächen entfallen und werden aus dem Bebauungsplan heraus genommen. Der Bebauungsplan stellt zukünftig Grünflächen sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen dar.

 

Die Ausgleichsmaßnahmen werden an anderen Stellen im Stadtgebiet auf stadteigenen Flächen umgesetzt. Hierzu wurde eine genaue Bilanzierung der Eingriffe und Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen, um sicherzustellen, dass der gesamte Eingriff des Baugebietes abgegolten wird.

Durch die Herstellung der Ausgleichsmaßnahmen auf stadteigenen Flächen können die Ausgleichsfunktionen langfristig gesichert werden.

 

Der Bebauungsplan wird gemäß § 2 BauGB mit Umweltbericht aufgestellt. Der Flächen-

nutzungsplan wird mit der 82. Änderung im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert.

 

Im bisherigen Verfahren wurde auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide hingewiesen. Die Beteiligung erfolgte durch Aushängen der Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Die Ergebnisse der Untersuchungen sowie die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung sind in den Entwurf des Bebauungsplans eingeflossen.

 

Als nächster Verfahrensschritt kann über den Bebauungsplanentwurf nebst Begründung sowie über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Im Rahmen der förmlichen Auslegung für die Dauer von einem Monat wird der Öffentlichkeit erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB förmlich beteiligt.

 

Der Geltungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Er umfasst eine Fläche von ca. 21,5 ha. Weiterhin sind der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Begründung als Anlagen beigefügt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n: Geltungsbereich, Verfahrensübersicht, Entwurf des Bebauungsplans, Entwurf der Begründung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Geltungsbereich (297 KB)      
Anlage 1 2 Verfahrensübersicht (12 KB)      
Anlage 8 3 B-Plan (1219 KB)      
Anlage 9 4 B-Plan Legende (213 KB)      
Anlage 5 5 textl Festsetzungen (112 KB)      
Anlage 3 6 Begründung (1127 KB)      
Anlage 4 7 Bewertung B-Plan 129 Ursprung 2009_170419 (603 KB)      
Anlage 6 8 Umweltbericht (11742 KB)      
Anlage 7 9 Umweltbericht Anlage Karten (7421 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst folgenden Beschluss:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 129, 2. Änderung “Schlieffen-Park“ nebst Entwurf der Begründung wird beschlossen.

 

  1. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch öffentliche Auslegung wird beschlossen.