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Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss hat am 27.10.2016 (VO/6820/16) den Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 129 „Schlieffen-Park“ gefasst. Ziel der 2. Änderung ist es die planungsrechtliche Absicherung einer Regenrückhalteanlage für die Entwässerung des Gebietes Hanseviertel-Ost vorzubereiten sowie bestehende Festsetzungen zu Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft aus dem Bebauungsplan heraus zunehmen, um diese Maßnahmen dann auf anderen stadteigenen Flächen herzustellen.
Zur 2. Änderung des Bebauungsplans hat bereits eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange stattgefunden. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurde von der Genehmigungsbehörde (Amt für Regionalentwicklung Lüneburg) die Durchführung einer Flächennutzungsplanänderung gefordert. Die Flächennutzungsplanänderung ergibt sich aus dem Entwicklungsgebot der Bebauungspläne gemäß § 8 Abs. 2 BauGB. Da im zukünftigen Bebauungsplan land- und forstwirtschaftliche Flächen dargestellt werden sollen, die bisher im Flächennutzungsplan nicht dargestellt sind, ist hier eine Änderung im Parallelverfahren geboten. Es handelt sich damit um die 82. Änderung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Lüneburg. Diese soll entsprechend einer Flurbezeichnung den Namen „Hagenhauskoppel“ erhalten.
Aus verfahrensrechtlichen Gründen konnte die Verwaltung bereits ohne eigenständigen Aufstellungsbeschluss eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger Belange im Februar 2017 durchführen. Auf die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung konnte verzichtet werden, da die Öffentlichkeit bereits auf Grundlage der Bebauungsplanänderung unterrichtet wurde.
Bevor der Beschluss zum Entwurf der 82. Flächennutzungsplanänderung sowie zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gefasst wird, soll der Aufstellungsbeschluss nachgeholt werden. Dieser kann zeitgleich mit der Bekanntmachung der förmlichen Auslegung bekannt gemacht werden. Im Rahmen der förmlichen Auslegung für die Dauer von einem Monat wird der Öffentlichkeit Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB förmlich beteiligt.
Der Geltungsbereich der 82. Änderung des Flächennutzungsplans ergibt sich aus der zu diesem Beschluss gehörigen zeichnerischen Darstellung. Er umfasst eine Fläche von ca. 21,5 ha.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Geltungsbereich, Verfahrensübersicht, Änderungsentwurf, Entwurf der Begründung
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt: Für einen Bereich zwischen dem Meisterweg im Westen, der Bleckeder Bahn und der Industriebahn zum Hafen Lüneburg im Norden, durch die Ostumgehung (B4/B209) im Osten und durch die Bebauung entlang der Hansestraße bzw. der Kindertagesstätte im ehemaligen Kasino und der Fläche eines Mischgebietes und eines Blockheizkraftwerkes im Süden wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur 82. Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet. Der Teilbereich der 82. Änderung erhält die Bezeichnung „Hagenhauskoppel“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung beschließt:
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