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Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.06.2016 gemäß § 2 i.V.m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 153 III „Hanseviertel-Ost / Bleckeder Landstraße“ für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen.
Das Straßenbild an der nördlichen Seite der Bleckeder Landstraße wird seit langer Zeit durch die städtebaulich dominanten Kasernengebäude geprägt. Die Gebäude sind bis heute in ihrer äußeren Form erhalten, auch wenn es hier bereits Umnutzungen z.B. durch das Behördenzentrum-Ost gegeben hat.
Ziel ist es, insbesondere Festsetzungen zu Baugrenzen zu treffen sowie Örtliche Bauvorschriften zur Gestaltung zu erlassen, um das vorhandene Ensemble zu bewahren und vor Veränderungen zu schützen. Zeitgleich sollen weitere Baufelder das Ensemble ergänzen, ohne die großzügigen Freiflächen aufzugeben.
Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen, da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt wird.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Hansestadt Lüneburg stellt den westlichen Geltungsbereich dieses Bebauungsplans bis zur Horst-Nickel-Straße als gemischte Baufläche und den östlichen Teil als Sondergebiet mit Zweckbestimmung Kaserne dar. Für den Bereich der ehemaligen Kaserne ist bereits ein Verfahren zur 73. Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet worden (VO/5052/13), mit dem Ziel der Darstellung eines Mischgebietes (MI).
Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert.
Im bisherigen Verfahren wurde auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide hingewiesen.Die Beteiligung erfolgte durch Aushängen der Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Die Ergebnisse der Untersuchungen sowie die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung sind in den Entwurf des Bebauungsplans eingeflossen. Als nächster Verfahrensschritt kann über den Bebauungsplanentwurf nebst Begründung sowie über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Im Rahmen der förmlichen Auslegung für die Dauer von einem Monat wird der Öffentlichkeit erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB förmlich beteiligt.
Der Geltungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Er umfasst eine Fläche von ca. 5,4 ha. Weiterhin sind der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Begründung als Anlagen beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Geltungsbereich, Verfahrensübersicht, Entwurf des Bebauungsplans, Entwurf der Begründung
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung bechließt:
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 153 III „Hanseviertel-Ost/Bleckeder Landstraße“ nebst Entwurf der Begründung wird beschlossen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch öffentliche Auslegung wird beschlossen.
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