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Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.03.2015 gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 153 II „Hanseviertel-Ost / Gewerbe“ für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungbereich aufzustellen.
Auf einem großen Teil der ehemaligen Schlieffen Kaserne entwickelt sich das Hanseviertel als ein modernes innerstädtisches Wohngebiet. Der erste Bauabschnitt wurde fertig gestellt. Derzeit läuft die Entwicklung des zweiten Bauabschnittes, für den der Bebauungsplan Nr. 129 „Schlieffen-Park“ bereits einmal geändert wurde.
Ziel der Planung ist Flächen für gewerbliche Nutzungen vorzubereiten, eine entsprechende Erschließungsflächen zu sichern und die Planung mit den Erforderlichkeiten und Flächenbedarfen der geplanten Autobahn 39 abzustimmen. Der Erhalt von vorhandener Bausubstanz wurde geprüft und ist teilweise möglich.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 2 BauGB mit Erstellung eines Umweltberichtes aufgestellt. Der Flächennutzungsplan wird mit der 73. Änderung im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert.
Im bisherigen Verfahren wurde auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide hingewiesen. Die Beteiligung erfolgte durch Aushängen der Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Die Ergebnisse der Untersuchungen sowie die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung sind in den Entwurf des Bebauungsplans eingeflossen.
Als nächster Verfahrensschritt kann über den Bebauungsplanentwurf nebst Begründung sowie über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Im Rahmen der förmlichen Auslegung für die Dauer von einem Monat wird der Öffentlichkeit erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB förmlich beteiligt.
Der Geltungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Er umfasst eine Fläche von ca. 8,9 ha. Weiterhin sind der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Begründung als Anlagen beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlage/n: Geltungsbereich, Verfahrensübersicht, Entwurf des Bebauungsplans, Entwurf der Begründung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst folgenden Beschluss:
1.Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 153 II „Hanseviertel-Ost / Gewerbe“ nebst Ent- wurf der Begründung wird beschlossen. 2.Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch öffentliche Aus- legung wird beschlossen.
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