Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/7143/17-1  

 
 
Betreff: Öffnung der Lüner Straße für den Radverkehr
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
VO/7143/17
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Beteiligt:03 V ÖPNV und Verkehr
Bearbeiter/-in: Kunz, Andrea   
Beratungsfolge:
Verkehrsausschuss Entscheidung
03.05.2017 
Sitzung des Verkehrsausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Auf Grundlage der Anfrage der Gruppe Bündnis90/Die Grünen/CDU/FDP vom 20.02.2017 zur Sitzung des Rates am 02.03.2017 (VO/7143/17) und der diesbezüglichen Stellungnahme der Verwaltung soll zum Thema „Freigabe der Einbahnstraße Lüner Straße für Fahrräder in Gegenrichtung“ eine Beschlussfassung des Verkehrsausschusses der Hansestadt Lüneburg herbeigeführt werden:

 

Gegenstand der vorgenannten Anfrage war die Frage nach den technischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine durchgängige Öffnung der Lüner Straße für den Radverkehr in Gegenrichtung und welche Auswirkungen eine solche Öffnung habe.

 

1. Ist-Zustand

Die Lüner Straße ist von der Bardowicker Straße aus einfahrend eine Einbahnstraße bis zur Straße Im Wendischen Dorfe sowie von der Kaufhausbrücke einfahrend bis zur Straße im Wendischen Dorfe. Die Lüner Straße dürfen Radfahrer im Gegenverkehr zwischen der Kaufhausbrücke und der Rotehahnstraße nutzen (s. Anlage 1). Die Breite der Lüner Straße zwischen Bardowicker Straße und Rotehahnstraße variiert zwischen 5,2 m bis 6,0 m. Die Fahrbahn verjüngt sich zwischen Koltmannstraße und Schuhaus Schnabel auf 5,2 m, bevor sie sich wieder auf ca. 5,75 m an der Ausfahrt zur Bardowicker Straße aufweitet. Im Einmündungsbereich von der Bardowicker Straße in die Lüner Straße befinden sich bis zur Koltmannstraße insgesamt 8 PKW-Stellplätze (siehe Anlage 2).

 

2. Voraussetzungen für die durchgängige Freigabe für Fahrradfahrer in Gegenrichtung

Grundvoraussetzung für eine weitere Öffnung der Lüner Straße für Radfahrer in Gegenrichtung ist nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung die Einführung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h in der gesamten Lüner Straße. Baulich ist nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (ERA 2010) eine Fahrspurbreite von mindestens 3,0 Meter bei ausreichenden Ausweichmöglichkeiten (wie Grundstückzufahrten o.ä.) erforderlich. Bei einer Breite der Lüner Straße von 5,2 Meter bis 6,0 Meter verbleibt nach Abzug der Parktiefe von 2,0 Meter eine Fahrspurbreite von 3,2 Meter bis 4,0 Meter, womit dieses Kriterium erfüllt wäre.

 

An der Einmündung Bardowicker Straße sind, um eine konfliktfreie Begegnung zwischen ausfahrenden Radfahrern aus der Lüner Straße und einbiegenden Pkw in die Lüner Straße zu ermöglichen, Ummarkierungen und eine Neuordnung der Parksituation erforderlich. Diese Maßnahme könnte gleichzeitig mit einer Verbreiterung des mit 1,40 m viel zu schmalen Gehweges gegenüber dem Schuhhaus Schnabel verknüpft werden. Diese Gehwegverbreiterung kann mit der für das Jahr 2018 geplanten Verbreiterung des Gehweges auf der Ostseite der Bardowicker Straße zwischen An den Brodbänken und Lüner Straße verbunden werden.

 

Um den Lückenschluss der für den Radverkehr wichtigen Ost-West-Relation mit gestiegenem Radverkehrsaufkommen zeitnah umzusetzen, schlägt die Verwaltung eine stufenweise Umsetzung der o.g. Maßnahmen vor.

 

a) Vorgezogen werden könnte in einem ersten Schritt aus Mitteln der Radwegeunterhaltung (Kosten ca. 2.000 €) nebst den erforderlichen Umbeschilderungsmaßnahmen die Markierung eines „Tropfens“ nebst Schutzstreifen am Schuhhaus Schnabel, der dem in die Lüner Straße einfahrenden (motorisierten) Verkehr signalisiert, dass im Einmündungsbereich mit entgegenkommenden Radfahrern zu rechnen ist. Zusätzlich werden die Sperrmarkierung an der Ecke der Bardowicker Straße entfernt sowie die Aufhebung von drei Parkplätzen bis zur Zufahrt Lüner Straße 1b notwendig (s. Anlage 3).

 

b) Um den Interessen auch des Fußgängerverkehrs gerecht zu werden, könnte dann im Jahr 2018 in einem zweiten Schritt im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bardowicker Straße die Gehwegverbreiterung in der Lüner Straße von der Einmündung bis zur Lüner Straße 1A von 1,40 m auf 2,50 m unter Wegfall von 1-2 weiteren Parkplätzen hinter der Zufahrt Lüner Straße 1b erfolgen. Diese Maßnahme wäre – unabhängig von der Umgestaltung der Bardowicker Straße - mit ca. 10.000 € im Etat zu veranschlagen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:                                                            50,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

 

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:                                                2.000,00 €

 

c)an Folgekosten:

 

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2017

Teilhaushalt / Kostenstelle:      4212020 Unterhaltung von Radwegen

Produkt / Kostenträger:           

Haushaltsjahr:                     2017

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

Anlage 1 – Lüner Straße, Einbahnstraßensituation

Anlage 2 - Lüner Straße, Straßenbreite und Pkw-Parkplätze

Anlage 3 – Maßnahmen zur Öffnung der Lüner Straße

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1-Lüner Straße-Einbahnstraßensituation (432 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2-Lüner Straße, Straßenbreite und Pkw-Parkplätze (547 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3-Maßnahmen zur Öffnung der Lüner Straße (388 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der unter 2a) vorgestellten Maßnahme, um eine kurzfristige durchgängige Öffnung der Lüner Straße für den Radverkehr in Gegenrichtung zu ermöglichen.

 

Stammbaum:
VO/7143/17   Anfrage "Beidseitige Nutzung der Lüner Straße für Radfahrer" (Anfrage der Gruppe Bündnis 90/Die Grünen/FDP/CDU vom 20.02.2017, eingegangen am 21.02.2017)   01 - Büro der Oberbürgermeisterin   Anfrage
VO/7143/17-1   Öffnung der Lüner Straße für den Radverkehr   Bereich 32 - Ordnung und Verkehr   Beschlussvorlage