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Vorlage - VO/7171/17  

 
 
Betreff: Überschwemmungsgebiet der Ilmenau; Zwischenbericht
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Rietschel, Ulrike
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten Entscheidung
05.04.2017 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten (offen)   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

1905 bzw. 1912 wurde für die Ilmenau ein Überschwemmungsgebiet verordnet. Dieses hatte bis zum 14.08.2012 Gültigkeit.

 

Aufgrund von in den letzten 100 Jahren erfolgten Veränderungen sowohl im Einzugsgebiet der Ilmenau als auch in der Ausbildung ihrer Ufer und unter Berücksichtigung von gesetzlichen Verschärfungen zum Hochwasserschutz seitens der Europäischen Union, des Bundes und der Länder musste das Überschwemmungsgebiet durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasser, Küsten- und Naturschutz, Betriebsstelle Lüneburg (NLWKN), überprüft werden. Das Ergebnis hat dieser mit Datum vom 15.08.2012 im Nds. Ministerialblatt als „vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes (ÜSG) Ilmenau von Lüneburg (Rote Schleuse) bis zur Mündung in die Elbe“ bekannt gegeben. Bereits aus dieser vorläufigen Sicherung folgt, dass die Ausdehnungen des künftigen Überschwemmungsgebietes die Ausdehnungen des bis zum 14.08.2012 geltenden Überschwemmungsgebietes überschreiten werden.

 

Das Gebiet des vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes kann im Internet unter www.umweltkarten-niedersachsen.de unter dem Thema „Hydrologie“ angesehen werden.

 

Die "vorläufige Sicherung" ist mittels einer Verordnung endgültig festzusetzen. Grundlage hierfür ist § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Für die Verordnungsgebung sind im übertragenen Wirkungskreis die jeweils örtlichen Unteren Wasserbehörden zuständig, für den auf Stadtgebiet verlaufenden Teil der Ilmenau also die Hansestadt Lüneburg, wobei dem Rat der Hansestadt Lüneburg die Beschlussfassung über die Verordnung nach § 58 Abs. 1 Nr. 5 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) obliegt. Grundsätzlich sollten alle neuen Verordnungen in Niedersachsen nach den Vorgaben des NLWKN bis zum 22.12.2013 veröffentlicht werden. Das konnte behördlicherseits nicht geleistet werden. Das Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz hat zwischenzeitlich mit Wirkung zum 11.01.2017 Empfehlungen zur Feststellung und Festsetzung von Überschwemmungsgebieten erlassen, die im weiteren Verfahren zu berücksichtigen sind.

 

Für den Zuständigkeitsbereich des Landkreises Lüneburg wurde das Überschwemmungsgebiet der Ilmenau am 29.04.2016 verordnet.

 

Das Wasserhaushaltsgesetz legt in § 76 Abs. 4 fest, dass die Öffentlichkeit über die vorgesehene Festsetzung von Überschwemmungsgebieten zu informieren und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist. Darüber hinaus ist sie über die festgesetzten und vorläufig gesicherten Gebiete einschließlich der in ihnen geltenden Schutzbestimmungen sowie über die Maßnahmen zur Vermeidung von nachteiligen Hochwasserfolgen zu informieren.

 

Bevor im Stadtgebiet die betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Eigentümer sowie die Träger der öffentlichen Belange beteiligt wurden, wurde am 23.01.2013 dem Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz der Verordnungsentwurf, der in das Verfahren eingebracht werden soll, zur Kenntnis gegeben (VO/4998/13).

 

Es sind im Folgenden Stellungnahmen von 15 Betroffenen sowie 6 Trägern öffentlicher Belange eingereicht worden. In einigen Bereichen des Stadtgebietes mussten von Amts wegen, auf Grund von Hinweisen oder aufgrund eines Antrages, die Geländehöhen mittels Nachvermessungen überprüft werden.

 

Es soll im Frühjahr 2017 der nunmehr erforderliche, nichtöffentliche Erörterungstermin durchgeführt werden. Abhängig vom Ergebnis des Termins sowie die neuen Erkenntnisse über die Landschaft berücksichtigend wird das bisher nur vorläufig gesicherte Überwschwemmungsgebiet stellenweise angepasst werden. Vorgesehen ist, dass der Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten im Herbst den erforderlichen Ratsbeschluss zur Verordnungsgebung vorberaten wird.

 

Die Verwaltung trägt die fachlichen und rechtlichen Hintergründe in der Ausschusssitzung anhand einer Präsentation vor.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage: 50 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja  X

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle: 31000/31020

Produkt / Kostenträger: 122001/12200108

Haushaltsjahr:2017

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n: