Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Im folgenden wird ein Rückblick und die aktuelle Situation im Bereich „Vorbereitungskurse auf den Hauptschul-/Realschulabschluss gegeben. Da die Sozialhilfeträger Stadt und Landkreis die Kosten für diese Schulabschlüsse nicht mehr in jedem Fall übernehmen, gehen die Entgelte seit 2002 zurück. Die Teilnehmer/innen haben die - dann ermäßigten - Gebühren selbst aufzubringen, infolgedessen entsteht der VHS ein Defizit-Betrag von derzeit 8.800,00 € pro Haushaltsjahr. Perspektivisch sieht es so aus, dass die Teilnehmerzahl gegenüber 2002 noch steigen wird. Ebenfalls ist abzusehen, dass immer weniger Teilnehmer/innen den vollen Betrag aufbringen können. Die VHS wird weiterhin die satzungsgemäßen Ermäßigungen für sozial Schwache gewähren. Dies führt zu Einnahmeverlusten. Da
ein qualifizierter Schulabschluss zunehmend die Zugangsvoraussetzung zum Ausbildungsarbeitsmarkt
ist, leistet die VHS einen wesentlichen Beitrag zur sozialen und
wirtschaftlichen Infrastruktur in Lüneburg. Diese erfolgreiche und
kooperative Arbeit in Lüneburg kann nicht im bisherigen Umfang fortgesetzt
werden, da der Defizitausgleich über den für die VHS im Haushaltsplan
festgesetzten Zuschuss bei der gegenwärtigen Haushaltslage nicht zu erwarten
ist. Rückblick: Insgesamt haben 65 Teilnehmer/innen im Jahre 2003 einen Schulabschluss erhalten bzw. bereiten sich noch auf die Prüfung vor. 28.02.03: 21 Teilnehmer/innen bestehen die Abschlussprüfung zum SEK I, bzw. erweiterten SEK I. 1 Teilnehmer besteht die Prüfung nicht. 30.06.03: 16 Teilnehmer/innen bestehen die Abschlussprüfung zum Hauptschulabschluss, bzw. erweiterten Hauptschulabschluss. 3 Teilnehmer/innen bestehen nicht. Laufender Tages-Realschulkurs:
28 Teilnehmer/innen bereiten sich im seit August 2002 laufenden Kurs auf die Prüfung im Januar 2004 vor. Zu den Teilnehmerentgelten im laufenden Realschulkurs: 15
Selbstzahler/innen zahlen einen ermäßigten Betrag von 128,00 €. 8 Teilnehmer/innen
werden finanziert durch Sozialamt Stadt Lüneburg nach §§ 39/40 BSHG
(Wiedereingliederung) mit einem Betrag von 205,00 €. 2 Teilnehmer/innen werden
finanziert durch das Jugendamt der Stadt Lüneburg mit 205,00 €. Bei 3
Teilnehmer/innen sind die Verfahren offen bzw. Anträge vom Sozialamt abgelehnt.
Hierbei handelt es sich um Teilnehmer/innen die integriert beschult wurden,
d.h. die aufgrund ihres hohen Lernpotentials am Unterricht des Realschulkurses
teilnahmen, aber die Hauptschul-Prüfung im Juni abgelegt haben. Es geht hierbei
um die Finanzierung der 3 Teilnehmer/innen für einen Zeitraum von 6 Monaten
Lehrgangsgebühren, gegenüber der Finanzierung des gesamten Realschullehrganges,
der den Zeitraum von 18 Monaten umfasst. Aus den Erfahrungen der letzten beiden Jahre zeigt sich, dass ca. 30 % der Teilnehmer/innen den Lehrgang vorzeitig abbrechen, oft, weil sie keine Möglichkeit sehen, die Kosten aufzubringen. Sie wechseln in niedrig qualifizierte Jobs und verlieren so die Chance eine adäquate Ausbildung aufzunehmen. Einige Teilnehmer/innen, die Anträge auf Kostenübernahme stellten, sahen sich gezwungen den Rechtsweg zu beschreiten. Vier Klagen vor dem Verwaltungsgericht waren erfolgreich. Derzeit werden zwischen Stadt und Landkreis Lüneburg Möglichkeiten der Kostenübernahme thematisiert; im Sozial- und Gesundheitsausschuss ist dazu am 03. September 2003 berichtet worden. Teilnehmer-Entgelte 1999 -
2002:
Teilnehmer-Entgelte pro
Monat:
Neue Kurse ab 15.09.03 Hauptschulbereich: 30 Anmeldungen, 20 Anträge sind an Sozialhilfeträger bzw. Jugendamt Lüneburg gestellt worden. Erstmalig wurde ein Antrag auf die Kostenübernahme der Hauptschul-Abschlussgebühren abgelehnt mit der Begründung, der Sozialhilfeträger sei kein Bildungsträger. Der Teilnehmer hat Widerspruch eingelegt. Bei den potentiellen Teilnehmer/innen handelt es sich vorwiegend um Schulverweiger/innen aus Lüneburger Schulen. Fernhauptschule: 10 Anmeldungen, vorwiegend Selbstzahler/innen Realschulbereich: 40 Anmeldungen, 10 Anträge auf Übernahme der Kosten durch Jugendhilfeträger bzw. Sozialhilfeträger, die ersten Ablehnungsbescheide befinden sich in Widerspruchsverfahren. Bei denjenigen
Teilnehmer/innen, die Anträge stellen handelt es sich um: Klientel der Jugendhilfe
nach §§ 27 ff SGB VIII Hilfesuchende, die HzL beziehen, und zum Personenkreis der §§ 39/40 BSHG bzw. des § 72 I BSHG gehören. Mit diesen 80 Neuanmeldungen kommen wir damit auf eine Teilnehmerzahl von 145 im Jahre 2003, eine deutliche Steigerung gegenüber den letzen Jahren. Personelle und
materielle Ausstattung: Zum Glück ist es derzeit so,
dass 2/3 der Kursleiter/innen schon mehr als zwei Jahre dabei sind, so dass von
einer konstanten Teamzusammensetzung gesprochen werden kann. Die materiale Ausstattung
ist nach wie vor unzureichend, es gibt derzeit keine Möglichkeit
Anschauungsunterricht in naturwissenschaftlichen Fächern zu halten. Zukunftsperspektiven: Die Nachfrage ist steigend.
Die Volkhochschule, bietet als einziger Bildungsträger in Lüneburg Lehrgänge
zum Realschulabschluss an. Der SEK I ist vielfach die Zugangsvoraussetzung um
eine Ausbildung aufzunehmen, diese auch
abzuschließen und kostspieligen Ausbildungsabbrüchen vorzubeugen. Voraussetzung für ein
erfolgreiches Arbeiten ist eine starke Kooperation mit den Trägern der
öffentlichen und freien Jugendhilfe der
Stadt Lüneburg. Die Zusammenarbeit ist sehr erfolgreich und soll in Zukunft
noch intensiviert werden. Dabei steht auch im Vordergrund den Lüneburger
Jugendlichen flächendeckend und niedrigschwellig Angebote zu machen um ihnen
Perspektiven zu ermöglichen. Anvisiert wird auch eine
Kooperation zwischen den Schulen und der VHS um Schulverweigerung und
Schulabbrüchen vorzubeugen. Die meisten Schulverweigerer schwänzen und
verweigern die Schule frühzeitig (etwa ab 7. Klasse). Zu den Ursachen von
Schulverweigerung soll an dieser Stelle nicht weiter eingegangen werden.
Aufgrund der vielen Erfahrungen ist die VHS bereit, hierüber in geeigneten
Zusammenhängen zu berichten. Sie sieht es als ihre Aufgabe an, hier die
Kooperation mit den in diesem Bereich tätigen Akteuren der Jugendarbeit zu
suchen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die
Erarbeitung der Vorlage: 20,00 aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung
der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: |
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