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Vorlage - VO/7129/17  

 
 
Betreff: gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH - Wirtschaftsplan 2017
Weisungen an die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Larisch, Björn
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Larisch, Björn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
08.03.2017 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

In der nächsten Gesellschafterversammlung der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH wird der Wirtschaftsplan 2017 behandelt. Hierzu ist es erforderlich, die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung mit Weisungen zu versehen.

 

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat am 24.02.2017 den von der Geschäftsführung aufgestellten Entwurf des Wirtschaftsplanes 2017 zugestimmt und der Gesellschafterversammlung die Genehmigung empfohlen.

 

Das Jahresergebnis 2017 ist mit einem Jahresüberschuss von 121.095 € geplant bei Gesamterlösen von 5.282.620 €.

 

Die Situation der Gesellschaft ist in 2017 insbesondere geprägt durch die Integrationskurse für Flüchtlinge, welche u.a. von der Agentur für Arbeit oder dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beauftragt werden. Da die Konditionen für die Kurse ab Anfang 2016 um 25 % gestiegen sind und mit einer hohen Auslastung gerechnet wird, ist der geplante Jahresüberschuss realistisch.

 

 

 

 

 

 

Der Zuschuss an die gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH ist im Fusionsvertrag zwischen der Hansestadt und dem Landkreis Lüneburg geregelt (VO/2830/08) und wird auf der Grundlage des Wirtschaftsplanes verhandelt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den städtischen Zuschuss für das Jahr 2017 auf Basis des Vorjahres (gesamt 430.000 €) festzulegen. Der städtische Zuschussanteil von 50% beträgt für 2017 somit 215.000 €.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:keine

c)  an Folgekosten:    keine

d)Haushaltsrechtlich gesichert:    215.000

JaX

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle: 22020

Produkt / Kostenträger:       27100102

Haushaltsjahr:                2017

 

e)  mögliche Einnahmen:    keine


Anlage/n:

 

Wirtschaftsplan 2017

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Wirtschaftsplan 2017 (45 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH werden angewiesen, dem Wirtschaftsplan 2017 zuzustimmen.

 

Der städtische Zuschuss an die gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH für 2017 beträgt 215.000 €.