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Vorlage - 891/16-1-1-1  

 
 
Betreff: Beschluss über die Zuteilung des Vorsitzes für den Schulausschuss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
/6891/16-1-1
Federführend:30 - Rechtsamt Bearbeiter/-in: Moßmann, Markus
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
02.03.2017 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner konstituierenden Sitzung vom 01.11.2016 nach dem Beschluss über die Bildung, Größe und Besetzung der Ausschüsse des Rates im Sinne von § 71 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) das Verfahren über die Zuteilung der Ausschussvorsitze an die Fraktionen und die Gruppe im Sinne von § 71 Abs. 8 NKomVG durchgeführt. Aufgrund des Verzichtes der AfD-Fraktion für den Vorsitz des Ausschusses Nr. 10 wurde das „Zugriffsverfahren“ für die Ausschussvorsitze Nr. 11, 12 und 13 nach dem in § 71 Abs. 8 NKomVG vorgesehenen Höchstzahlverfahren zunächst fortgesetzt und der Ausschussvorsitz Nr. 14 (als Ersatz für den aufgrund des Verzichts der AfD-Fraktion noch nicht besetzten Ausschussvorsitz Nr. 10) nach einem erneuten Losverfahren zugeteilt. Weil die AfD-Fraktion auf den Ausschussvorsitz Nr. 10 zuvor verzichtet hatte, nahmen an dem Losverfahren zu Ausschussvorsitz Nr. 14 nur die Gruppe und alle Fraktionen mit Ausnahme der AfD-Fraktion teil.

 

Nach Durchführung des erwähnten Losverfahrens wurde der Gruppe, bestehend aus den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, FDP und CDU der Ausschussvorsitz zugeteilt und Frau Sonja Jamme als Vorsitzende des Schulausschusses seitens der Gruppe benannt.

 

Es bestehen unterschiedliche Rechtsansichten, ob das oben beschriebene Zuteilungsverfahren in Bezug auf den Ausschussvorsitz Nr. 14 im Einklang mit den Vorgaben des § 71 Abs. 8 NKomVG durchgeführt wurde und daher zu wiederholen ist. Auf die Vorlage 6891/16-1-1 wird insoweit und auch zur weiteren Sachverhaltsdarstellung verwiesen.

 

Inzwischen hat auf politischer Ebene eine Verständigung dergestalt stattgefunden, dass die Zuteilung des Vorsitzes für den Schulausschuss - unter Außerachtlassung des Zeitraumes vom 01.11.2016 bis 28.02.2017 - für die verbleibende Wahlperiode hälftig an die Gruppe Bündnis 90/Die Grünen/CDU/FDP und hälftig an die SPD-Fraktion erfolgen soll.

 

Ungeachtet der unterschiedlichen Rechtsansichten in Bezug auf die Zuteilung des Ausschussvorsitzes „Schulausschuss“ in der Sitzung des Rates vom 01.11.2016 weicht die jetzt erfolgte politische Verständigung zur Zuteilung des Vorsitzes für den Schulausschuss von dem nach § 71 Abs. 8 NKomVG vorgesehen Zuteilungsverfahren (nach dem d'Hondtschen Höchstzahlverfahren) ab.

 

Der Rat kann jedoch nach § 71 Abs. 10 NKomVG durch einstimmigen Beschluss von der Vorschrift des § 71 Abs. 8 NKomVG abweichen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schreiben vom 13.02.2017 (270 KB)      

Beschlussvorschlag:

1.Die Feststellung des Rates vom 01.11.2016 betreffend die Zuteilung des Vorsitzes für den Schulausschuss wird insoweit aufgehoben, als dass dieser nach Durchführung des Losverfahrens auf die Gruppe Bündnis 90/Die Grünen, FDP und CDU entfällt.

 

2.Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt einstimmig gemäß § 71 Abs. 10 NKomVG, dass abweichend von dem Verfahren nach § 78 Abs. 8 NKomVG der Vorsitz des Schulausschusses für den Rest der Wahlperiode, gerechnet ab dem 01.03.2017, hälftig an die Gruppe Bündnis 90/Die Grünen/CDU/FDP und hälftig an die SPD-Fraktion zugeteilt wird.

 

3.Aufgrund der vorstehend genannten Beschlüsse benennt

 

a)die Gruppe Bündnis 90/Die Grünen/CDU/FDP für den Zeitraum vom 01.03.2017 bis 30.06.2019 für den Schulausschuss als Vorsitzende/n _________________________ und

 

b)die SPD-Fraktion für den Zeitraum vom 01.07.2019 bis 30.12.2021 für den Schulausschuss als Vorsitzende/n _________________________.

 

Stammbaum:
/6891/16-1-1   Beschluss über die beanspruchten Ausschussvorsitze der Fraktionen und Gruppen; Benennung der Ausschussvorsitzenden Korrektur in Bezug auf die Ernennung der oder des Vorsitzenden des Schulausschusses   DEZERNAT III   Beschlussvorlage
891/16-1-1-1   Beschluss über die Zuteilung des Vorsitzes für den Schulausschuss   30 - Rechtsamt   Beschlussvorlage