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Sachverhalt:
Nach einer Entscheidung des 1. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts genügt eine Anschlagtafel für die wichtige "Anstoßfunktion" nicht. In der Stadt Buchholz mit 35.000 Einwohnern hat der Senat vier Anschlagtafeln noch für ausreichend angesehen. Für Lüneburg wären gewiss mehr Anschlagtafeln - verbunden mit entsprechendem Verwaltungsaufwand - erforderlich. Die Kommentierungen von Thiele zu § 11 NKomVG und Dr. Schrödter zum BauGB raten von der Bekanntmachung durch Aushang ab.
Es wird daher vorgeschlagen, die Bekanntmachungen von B-Plänen und Veränderungssperren in einem gesonderten Absatz 5 zu regeln, und diese im Amtsblatt vorzunehmen. Die Hansestadt ist damit im Hinblick auf die strenge Rechtsprechung des 1. Senats auf der sicheren Seite.
Es wurde daher unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorgaben sowie § 64 NKomVG ein neuer Paragraf in die Hauptsatzung aufgenommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:25,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: - Synopse Hauptsatzung Stand 16.02.2017 - Änderungssatzung zur Hauptsatzung, Stand 16.02.2017
Beschlussvorschlag:
Die in der Anlage beigefügte, achtzehnte Änderung zur Hauptsatzung wird beschlossen.
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