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Vorlage - VO/7099/17  

 
 
Betreff: Haushalt 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Jürgen Landmann
Federführend:Bereich 41 - Kultur Bearbeiter/-in: Plett, Anke
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Entscheidung
10.02.2017 
Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Die Ausschussmitglieder werden gebeten, zur Beratung über die Haushaltsplanansätze ihre Exemplare des Haushaltsplan-Entwurfs 2017 zum Sitzungstermin mitzubringen.

 

Den beratenden Mitgliedern werden die entsprechenden Auszüge des Haushaltsplan-Entwurfes mit der Einladung zugesandt.

 

Sachverhalt:

 

Der Haushalt besteht aus den 3 Komponenten Bilanz-, Ergebnis- und Finanzhaushalt. Die Teilhaushalte entsprechen größtenteils den Organisationseinheiten der Stadtverwaltung. Insgesamt besteht der Haushaltsplan aus 25 Teilhaushalten.

 

Zur Beratung im Kultur- und Partnerschaftsausschuss werden folgende Teilhaushalte vorgelegt (siehe Entwurf Gesamtpläne / Investitionsprogramm / Teilhaushalte, Seiten 88 – 101):

 

Teilhaushalt 40010 Kultur (Seite 88+89)

(enthält Museen und Bildende Kunst, Musikförderung, Sonstige Volksbildung, Kulturförderung, Literaturförderung);

 

Teilhaushalt 40010/ Investitionen (Seite 90);

 

Teilhaushalt 43000 Musikschule (Seite 91-93);

 

Teilhaushalt 44000 Ratsbücherei (Seite 94-97);

 

Teilhaushalt 45000 Stadtarchiv (Seite 100+101).

 

 

Die Produkte, aus denen die einzelnen Teilhaushalte aufgebaut sind, stellen die Leistungen der Bereiche dar. Im nach den gesetzlichen Vorgaben vorgelegten Haushaltsplan-Entwurf werden jedoch nur die Erträge und Aufwendungen pro Teilhaushalt in ihrer Gesamtheit dargestellt.

 

Die Einzelansätze der jeweiligen Produkte sind aus der produktorientierten Auswertung im Haushaltsplan-Entwurf ersichtlich (siehe „Entwurf Haushaltsplan 2017“ Ergebnishaushalt nach Produkten). Die dem städtischen Kulturetat zuzuordnenden Produkte befinden sich auf den  Seiten 186-216.

 

Erläuterungen für den Bereich Kultur:

 

Das zur Vergabe an kulturelle Institutionen zur Verfügung stehende Budget beträgt insgesamt 752.300 €. (Dieser Betrag ergibt sich aus der Summierung der im Haushaltsplan-Entwurf unter den Sachkonten 4318[320] „Sonstige Zuschüsse an übrige Bereiche“ und  4318[200] „Zuschüsse an kulturelle Einrichtungen“ ausgewiesenen Beträge, jeweils zu finden bei den Produkten Museen und Bildende Kunst, Musikförderung, Sonstige Volksbildung, Kulturförderung, Literaturförderung; die Zuordnung der Mittel bedeutet keinerlei Festlegung für die Vergabe der freien Kulturfördermittel.)

 

  • Die Museumsstiftung Lüneburg soll 2017 statt bisher 600.000 € einen Betrag in Höhe von 700.000 € erhalten.

 

  • Für die Kunstschule Ikarus ist im Haushaltsplan-Entwurf unter Produkt 273001 „Sonstige Volksbildung“  ein Zuschuss von 12.500 € eingestellt.

 

  • Die AG Verkehrsfreunde Lüneburg e.V. (AVL) soll einen Zuschuss i.H.v. 4.000 € für ihren Museums-Eisenbahnbetrieb erhalten.

 

  • Zur Förderung kultureller Institutionen stehen insgesamt 15.900 € freie Kulturfördermittel zur Verfügung, die entsprechend der zu stellenden Anträge nach Beschlussfassung im KPA vergeben werden können.

 

  • Für die jährliche Rentenzahlung an den Lutherischen Kirchenfonds, die bisher aus den allgemeinen Betriebskosten gezahlt wurde, ist jetzt eine separate Darstellung und Mittelanmeldung (200 €) erfolgt, da es sich hierbei nicht um eine freiwillige Leistung handelt (Seite 212/Sachkonto 4318[320]).

 

  • Der Mitgliedsbeitrag an den Lüneburgischen Landschaftsverband in Höhe von z.Zt. 10.700 € wird ab Haushaltsentwurf  2017 im Teilergebnishaushalt/Produkt 281001 Kulturförderung (Seite 212) bei den Transferaufwendungen (2.06) im Sachkonto 4318[020] „Sonst. Zuschüsse“ ausgewiesen.

 

 

Weitere Erläuterungen zur Haushaltsentwicklung und Systematik weiterer Teilhaushalte und Produkte werden bei Bedarf in der Sitzung durch die jeweiligen Produktverantwortlichen vorgetragen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:50 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss stimmt den mit dem Haushaltsplan-Entwurf vorgelegten Planansätzen des Bereiches Kultur, Musikschule, Ratsbücherei und Stadtarchiv für das Haushaltsjahr 2017 zu.