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Die Ausschussmitglieder werden gebeten, zur Beratung über die Haushaltsplanansätze ihre Exemplare des Haushaltsplan-Entwurfs 2017 zum Sitzungstermin mitzubringen.
Den beratenden Mitgliedern werden die entsprechenden Auszüge des Haushaltsplan-Entwurfes mit der Einladung zugesandt.
Sachverhalt:
Der Haushalt besteht aus den 3 Komponenten Bilanz-, Ergebnis- und Finanzhaushalt. Die Teilhaushalte entsprechen größtenteils den Organisationseinheiten der Stadtverwaltung. Insgesamt besteht der Haushaltsplan aus 25 Teilhaushalten.
Zur Beratung im Kultur- und Partnerschaftsausschuss werden folgende Teilhaushalte vorgelegt (siehe Entwurf Gesamtpläne / Investitionsprogramm / Teilhaushalte, Seiten 88 – 101):
Teilhaushalt 40010 Kultur (Seite 88+89) (enthält Museen und Bildende Kunst, Musikförderung, Sonstige Volksbildung, Kulturförderung, Literaturförderung);
Teilhaushalt 40010/ Investitionen (Seite 90);
Teilhaushalt 43000 Musikschule (Seite 91-93);
Teilhaushalt 44000 Ratsbücherei (Seite 94-97);
Teilhaushalt 45000 Stadtarchiv (Seite 100+101).
Die Produkte, aus denen die einzelnen Teilhaushalte aufgebaut sind, stellen die Leistungen der Bereiche dar. Im nach den gesetzlichen Vorgaben vorgelegten Haushaltsplan-Entwurf werden jedoch nur die Erträge und Aufwendungen pro Teilhaushalt in ihrer Gesamtheit dargestellt.
Die Einzelansätze der jeweiligen Produkte sind aus der produktorientierten Auswertung im Haushaltsplan-Entwurf ersichtlich (siehe „Entwurf Haushaltsplan 2017“ Ergebnishaushalt nach Produkten). Die dem städtischen Kulturetat zuzuordnenden Produkte befinden sich auf den Seiten 186-216.
Erläuterungen für den Bereich Kultur:
Das zur Vergabe an kulturelle Institutionen zur Verfügung stehende Budget beträgt insgesamt 752.300 €. (Dieser Betrag ergibt sich aus der Summierung der im Haushaltsplan-Entwurf unter den Sachkonten 4318[320] „Sonstige Zuschüsse an übrige Bereiche“ und 4318[200] „Zuschüsse an kulturelle Einrichtungen“ ausgewiesenen Beträge, jeweils zu finden bei den Produkten Museen und Bildende Kunst, Musikförderung, Sonstige Volksbildung, Kulturförderung, Literaturförderung; die Zuordnung der Mittel bedeutet keinerlei Festlegung für die Vergabe der freien Kulturfördermittel.)
Weitere Erläuterungen zur Haushaltsentwicklung und Systematik weiterer Teilhaushalte und Produkte werden bei Bedarf in der Sitzung durch die jeweiligen Produktverantwortlichen vorgetragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:50 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Beschlussvorschlag:
Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss stimmt den mit dem Haushaltsplan-Entwurf vorgelegten Planansätzen des Bereiches Kultur, Musikschule, Ratsbücherei und Stadtarchiv für das Haushaltsjahr 2017 zu.
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