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Sachverhalt: Die Hansestadt Lüneburg ist Eigentümerin des im Grundbuch des Amtsgerichts Lüneburg von Lüneburg Blatt 32570 verzeichneten Grundbesitzes, belegen in der Gemarkung Lüneburg, Flur 50, Flurstück 42/433 (3.256 m²), Flurstück 42/434 (27 m²) und Flurstück 42/436 (31 m²). Die Grundstücke sind im Rahmen eines Erbbaurechts an die Buwog GmbH überlassen. Das Erbbaurecht hat eine Laufzeit bis 01.10.2059. Das Grundstück ist mit einer Parkpalette bebaut. Die Buwog GmbH ist Eigentümerin der Parkpalette.
Die Hansestadt Lüneburg benötigt für den Bau einer neuen Kindestagesstätte ein Grundstück in Kaltenmoor. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde das Gebiet Kaltenmoor auf mögliche Standorte hin untersucht und die oben genannten Grundstücke als geeignet für den Neubau bewertet. Es ist daher geplant, mit der Buwog GmbH einen Erbbaurechtsaufhebungsvertrag über die oben genannten Grundstücke abzuschließen. Die Kosten der Erbbaurechtsaufhebung sowie die Kosten des grundbuchlichen Vollzugs trägt die Hansestadt Lüneburg. Ferner verpflichtet sich die Hansestadt Lüneburg, den Abriss und die fachgerechte Entsorgung der auf dem Grundstück befindlichen Parkpalette auf eigene Kosten durchzuführen. Eine erste grobe Kostenschätzung beziffert die Kosten des Rückbaus der Parkpalette und die Entsorgung mit circa 60.000 € brutto.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage: 20,- aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: 60.000,- € c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 06910 Produkt / Kostenträger: 51100202 Haushaltsjahr: 2016
e) mögliche Einnahmen: 2/3 aus Städtebaufördermittel Anlage/n: Lageplan
Beschlussvorschlag: Der Rat stimmt der Aufhebung des Erbbaurechts und der Übernahme der auf dem Grundstück befindlichen Parkpalette zu.
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