Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Seit 2013 sind insgesamt rund 2000 Geflüchtete nach Lüneburg gekommen. Davon beziehen 543 Personen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Stand: 06.02.2017). Über 1.300 Menschen mit Fluchthintergrund, die in Lüneburg leben, haben bereits eine Aufenthaltserlaubnis, sind größtenteils im SGB II-Bezug oder zu einem geringeren Teil in Arbeitsverhältnissen.
Während der sogenannten Flüchtlingskrise sind ab Ende 2014 bis Frühjahr 2016 1000 Menschen per Zuweisung in Lüneburg untergebracht worden. Der Schwerpunkt in dieser Zeit lag zunächst darauf, Obdachlosigkeit dieser geflüchteten Personen zu vermeiden und Unterkünfte zu schaffen. So sind im gesamten Stadtgebiet, dezentral verteilt, Gemeinschaftsunterkünfte mit bis zu 190 Plätzen entstanden. Die Hansestadt Lüneburg betreibt derzeit sieben Gemeinschaftsunterkünfte: - Schlieffenpark (190), - Ochtmisser Kirchsteig (190), - Bernsteinstraße (90), - Vrestorfer Weg (58), - Rettmer (160), - Oedeme (120), - Bilmer Berg (100).
Zudem werden mit einem Wohnhaus auf der Goseburgstraße und insgesamt 10 Wohnungen („Bundeswehrwohnungen“) auch kleinere Wohneinheiten für insgesamt 69 weitere Personen vorgehalten.
Zum Stichtag 06.02.2017 waren 711 Personen in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Die mit geflüchteten Familien belegten Bundeswehrwohnungen werden ebenfalls als Gemeinschaftsunterkünfte geführt. 331 Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinschaftsunterkünfte sind bereits im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis und werden daher aufgefordert, die Gemeinschaftsunterkünfte zu verlassen. Der Auszug in eigenen Wohnraum geht aufgrund fehlenden angemessenen Wohnraums nur sehr langsam voran. Gleichzeitig müssen monatlich im Schnitt 22 Personen (in der Regel Frauen und Kinder) aufgenommen werden, die im Rahmen des Familiennachzugs aus dem Ausland nach Lüneburg kommen.
Durch die abnehmende Zahl der Zuweisungen ab Frühjahr 2016 wurde von der weiteren Planung von Gemeinschaftsunterkünften abgesehen. Vielmehr konnten Unterkünfte abgebaut werden. Hierbei wurden diejenigen Unterkünfte aufgelöst, die eine ungünstige Lage und Versorgungsstruktur (keine Selbstverpflegung) aufwiesen und diejenigen Unterkünfte, deren Mietverträge eine vorzeitige Auflösung ermöglichten und deren Auflösung somit eine deutliche finanzielle Entlastung darstellten.
Folgende Gemeinschaftsunterkünfte konnten abgebaut werden: - GU Wichernstraße (50) - GU PKL Haus 13 (75), - GU Ritterstraße (50), - GU Papenburg I (ehem. Motel Landwehr)(30), - GU Böhmsholz (75), - GU Vrestorfer Weg II (Edeka)(80), - GU Vor dem neuen Tore(30).
Die Gemeinschaftsunterkünfte Böhmsholz und Vrestorfer Weg II sind aufgelöst worden, die Mietverhältnisse werden jedoch fortgeführt, da die Mietverträge bis zum 31.12.2020 bzw. bis zum 14:02.2019 laufen.
Beide Unterkünfte werden als „Notreserven“ beibehalten für den Fall, dass erneut ein so massiver Zuzug erfolgt wie es in 2015 der Fall war. Aufgrund der Größe des ehemaligen Edeka-Gebäudes (Vrestorfer Weg II) kann dieses geteilt und eine Hälfte untervermietet werden. Auch dadurch können weitere Kosten eingespart werden. In der ehemaligen GU Vor dem Neuen Tore (ehemals Madonna) ist mittlerweile Wohnraum geschaffen worden für bereits anerkannte Familien, die regulär entsprechend dem Satz der Kosten der Unterkunft (SGB II) Miete zahlen.
Des Weiteren sind in der Unterkunft Rettmer Wohnungen an 10 Studierende vermietet worden. Die Miete beträgt 150 Euro monatlich inklusive Betriebskosten und Gemeinschaftsflächen. Die Mietverträge laufen bis zum 30.09.2017. In der GU Oedeme werden Wohnungen für 30 Studierende ab März 2017 vermietet. Der Mietzins soll hier 300 Euro inklusive Betriebskosten und Nutzung der Gemeinschaftsflächen betragen. Die Mietverträge sollen ein Jahr laufen. Einerseits werden dadurch Kosten durch die Mieteinnahmen reduziert. Andererseits ist diese Form des Zusammenlebens von Studierenden und Geflüchteten förderlich für die Integration und die interkulturelle Verständigung.
In den Gemeinschaftsunterkünften der Hansestadt stehen noch 254 Plätze zur Verfügung. Bei einer geschätzten Fluktuationsquote von 150 sind die vorhandenen Unterkünfte ausreichend, um die 162 Personen, welche per Quote für 2017 der Hansestadt zugewiesen werden, unterzubringen. Ebenfalls muss Platz vorgehalten werden für den Familiennachzug. Aufgrund der bekannten Zahlen ist davon auszugehen, dass in 2017 zusätzlich etwa 250 – 300 Personen im Rahmen des Familiennachzugs nach Lüneburg kommen werden.
Die Versorgung der ankommenden Asylbewerber mit dem Lebensnotwendigen und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung in den Unterkünften war aufgrund der hohen Anzahl von Neuaufnahmen und der Notwendigkeit, mit Provisorien zu arbeiten in den Jahren 2014 und 2015 für alle zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eine große Herausforderung. Die Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Lüneburg haben überall dort, wo Unterstützung notwendig war, ehrenamtlich und äußerst engagiert an der Bewältigung dieser Aufgaben mitgewirkt. Die Geflüchteten wurden und werden mit großem Respekt und nach wie vor mit einem hohen Maß an Hilfsbereitschaft und Interesse aufgenommen.
Anforderungen an die Integration der Geflüchteten – Unterbringung und Flüchtlingssozialarbeit
Die Unterbringung der Geflüchteten in Gemeinschaftsunterkünften stellt jedoch nur einen Bruchteil der Integrationsaufgabe dar, die als langfristige Aufgabe zu sehen ist und die es nun zu bewältigen gilt. Ziel von Integration ist nicht nur die Befähigung, für den eigenen Lebensunterhalt sorgen zu können, sondern auch, ein für alle Beteiligten möglichst zufriedenstellendes und gemeinsames Miteinander zu erreichen. Dabei gilt es keine unnötigen Extra-Strukturen für Geflüchtete zu schaffen, sondern auf den bereits bestehenden Angeboten aufzubauen, diese weiterzuentwickeln und die Geflüchteten so in die Stadtgesellschaft, in die Stadtteile zu integrieren und ihnen gleichberechtigte Teilhabe, wie jedem anderen auch, zu ermöglichen. Die Teilhabe an Bildungsangeboten von der frühkindlichen Bildung über die Schulbildung hin zur Berufsausbildung, und vor allem die frühzeitige, kontinuierliche Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen sind wesentlicher Bestandteil von gelingender Integration. Die Unterstützung der Geflüchteten, Krippen, Kitas, Schule, Deutsch- und Integrationskurse zu besuchen sowie einen Beruf ausüben zu können, steht von daher neben der Integration in eigenständiges Wohnen in den Stadtteilen im Vordergrund der Integrationsarbeit der Hansestadt Lüneburg.
Die Kosten für die Unterbringung und Betreuung der Geflüchteten im Rahmen des AsylbLG in Gemeinschaftsunterkünften werden der Hansestadt vom Landkreis erstattet. Für die sozialarbeiterische Betreuung ist eine Betreuungsquote von 1:50 vereinbart. Neben der Sozialarbeit wird ein Wachdienst pro Unterkunft eingesetzt sowie drei Hausmeister für alle Unterkünfte. Derzeit sind 17 SozialarbeiterInnen im Bereich der Flüchtlingssozialarbeit eingesetzt. In der ersten Phase der Unterbringung der Geflüchteten sind die SozialarbeiterInnen erste AnsprechpartnerInnen für alle Belange des Ankommens und zur Bewältigung des Alltags. Hierzu gehören u.a. folgende Tätigkeiten:
- Unterstützung bei Behördengängen - Hilfestellung bei Anträgen - Hilfestellung bei Alltagsangelegenheiten („was erledige ich wo?“) - Verwaltungsaufgaben in den Gemeinschaftsunterkünften (Belegung, Ausstattung etc.) - Vermittlung von Regeln des Zusammenlebens - Organisieren einer Tagesstruktur - Unterstützung und Begleitung bei der Anmeldung zu Kita, Schule, Sprachkursen - Vermittlung an ehrenamtliche Aktivitäten - Begleitung und Unterstützung zu Ärzten - Krisenmanagement - …..
Immer mehr Geflüchtete haben mittlerweile eine Anerkennung, sind im SGB II-Bezug und suchen Wohnraum in der Stadt. Bei der Vermittlung von Wohnraum und beim Auszug aus der Gemeinschaftsunterkunft bedarf es weiterergehender intensiver Unterstützung. Derzeit rund 300 Personen leben mit einer Anerkennung noch in den Gemeinschaftsunterkünften. Es ist davon auszugehen, dass diese Zahl in den kommenden Monaten weiter steigt. Den Bewohnern werden die Kosten der Unterkunft analog zu den Höchstgrenzen nach dem SGB II vom Jobcenter gewährt. Diese liegen in ihrer Höhe teilweise unter den tatsächlichen Kosten für die seinerzeit kurzfristig erstellten Gemeinschaftsunterkünfte und sind abhängig von der jeweiligen Bedarfsgemeinschaft und Unterkunft. Derzeit verhandelt die Hansestadt mit dem Landkreis, diese Folgekosten der Unterbringung in der Kostenerstattung anzuerkennen.
Ebenfalls verhandelt die Hansestadt derzeit mit dem Landkreis die Übernahme der Integrationskosten (s. Anlage 1). Wesentlicher Posten ist hierbei die Weiterführung der sozialarbeiterischen Betreuung bis zu einem Jahr nach Auszug aus der GU. Eine kontinuierliche Betreuung ist unerlässlich, damit die Geflüchteten in jeweils geeignete Anschlussmaßnahmen vermittelt und langfristig in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Ohne professionelle Unterstützung entstehen oft längere Perioden des Leerlaufs, welche nicht selten in Untätigkeit und Frustration münden. Gerade im Übergang zum selbstständigen Wohnen bedarf es intensiver Begleitung und Unterstützung. Vor allem das Erläutern von Regeln und Hausordnung, die Information über Rechte und Pflichten von Mietern sowie Vermittlung bei Konflikten und Vorbehalten sind wesentliche Bestandteile der Flüchtlingssozialarbeit. Diese Unterstützung zur Wohnfähigkeit mit dem Ziel der langfristigen Sicherung der Wohnung sowie die Unterstützung beim Ankommen im Stadtteil stellen einen kontinuierlichen Hilfeprozess dar. Aus anderen Hilfesettings, z.B. im SGB VIII, ist bekannt, dass gerade bei Übergängen eine sozialarbeiterische Begleitung und Unterstützung wirksam ist, damit diese Übergänge gelingen und Zugänge ermöglicht werden können. Alle Geflüchteten werden durch die Flüchtlingssozialarbeit im Sinne eines Casemanagements betreut. Zugrunde gelegt wird dabei eine Zuständigkeitsquote von 1:50 bis zum Auszug aus der GU und 1:80 nach Auszug aus der GU für die Dauer von einem Jahr, so dass durchschnittlich pro SozialarbeiterInnen 75 Fälle laufend zu betreuen sind. Für jede Person gibt es eine Fallakte und einen Integrationsplan, der eine Übersicht darüber gibt, wie weit der Integrationsprozess vorangeschritten ist.
Die Unterstützung bei der Integration in Arbeit und beim weiteren Besuch von Sprach- und Integrationskursen sind ebenfalls wesentlicher Bestandteil der Flüchtlingssozialarbeit. Hier haben die MitarbeiterInnen vor allem eine vermittelnde Funktion, damit Zugänge erleichtert werden und Teilhabe kontinuierlich und zuverlässig erfolgt.
Aufgrund der Unübersichtlichkeit und Heterogenität der Angebote im Bereich Sprachkurse und Berufsförderung hat der Bereich Asyl und Integration ein Beratungszentrum in der Gemeinschaftsunterkunft Bleckeder Landstraße eingerichtet. Mitarbeiterinnen aus der Flüchtlingssozialarbeit haben sich in diesen Themenfelder spezialisiert, halten den Kontakt zu den diversen Anbietern von Sprach- und Berufsförderung und können dadurch die Angebotsauswahl analysieren und passgenau aufeinander abgestimmte Lösungen erarbeiten. Mit einem Stundenanteil von 70 Stunden wöchentlich beraten und informieren sie die anderen Mitarbeiterinnen sowie die Ehrenamtlichen zu den Angeboten und Zugangsmöglichkeiten. Angedacht ist, auch eine Fachstelle wohnen einzurichten, die sowohl in dem Beratungszentrum als auch in den Stadtteilhäusern angesiedelt ist. In den Stadtteilhäusern ELM und HaLo werden bereits Sprechstunden für Geflüchtete zu allen Themen von Flüchtlingssozialarbeiterinnen vorgehalten. Diese sind auch für Vermieter, Lehrkräfte oder Ehrenamtliche zugänglich.
Anforderungen an die Integration der Geflüchteten – Krippe, Kita und Schule
Der Anteil von Familien an der Gesamtzahl der Geflüchteten ist seit 2013 stetig gestiegen. Die SozialarbeiterInnen organisieren schon an den ersten Tagen die Anmeldung in Schule und Kita. Teilweise geschieht dieses auch schon vor Ankunft der betreffenden Familien. Der frühzeitige Kitabesuch spielt gerade bei Kindern aus Flüchtlingsfamilien eine entscheidende Rolle für die Bildungslaufbahn. Wenn vor der Einschulung schon länger eine Kita besucht wurde, haben die betreffenden Kinder in der Regel wesentliche sprachliche Kompetenzen erworben, so dass von einer gesonderten Beschulung in DAZ-Klassen (Deutsch als Zweitsprache) abgesehen werden kann.
Auch die Integration der gesamten Familie, insbesondere der Frauen, z.B. über Elternkontakte, Elterncafes, Veranstaltungen etc. wird über den Besuch von Bildungseinrichtungen gefördert. Bei Unsicherheiten der Familien hinsichtlich des Besuches einer Kita findet eine intensive Beratung und Information zum deutschen Bildungssystem sowie zur Bedeutung der frühkindlichen Bildung statt. Vorschulkinder, für die aufgrund der steigenden Anmeldungen kein wohnortnaher Kita-Platz zur Verfügung gestellt werden kann und die übergangsweise in entfernteren Stadtteilen angemeldet werden müssen, die Fahrtkosten übernommen, wenn nur dadurch sichergestellt werden kann, dass die betreffenden Kinder den Kita-Besuch wahrnehmen können. Der zusätzliche Kostenaufwand beläuft sich hier auf ca. 15.000 EUR.
Am 30.01.2017 wurden in den städtischen Kindertagesstätten 110 Flüchtlingskinder betreut. Zum gleichen Zeitpunkt wurden die städtischen Schulen von 179 Grundschülern und 179 Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen besucht. Geflüchtete nehmen am Unterricht in allen Schulen und Schulformen (Oberschule, IGS und Gymnasium) der Hansestadt teil.
Integration von Flüchtlingskindern in Krippe und Kita – Kosten: Derzeit werden die Kinder in der Hansestadt ausschließlich im Elementarbereich (3-6 Jahre) betreut, eine Krippenbetreuung ist derzeit noch nicht angefragt worden. Es ist aber davon auszugehen, dass bei fortgeschrittener Integration der Familien auch Krippenplätze angefragt werden. Der Rechtsanspruch für einen Betreuungsplatz liegt im Umfang von 4 Stunden. Bezogen auf die 110 Flüchtlingskinder bedeutet dies einen verbleibenden Mehrkostenanteil von rd. 539.875 € pro Jahr. Investiv müssen für die 110 Kinder rechnerisch fünf weitere Gruppen eingerichtet werden, wozu auch entsprechende Gruppenräume gehören. Für die Einrichtung von neuen Kita-Gruppen gibt es derzeit keine finanziellen Förderprogramme. Für die Schaffung neuer Krippen-Gruppen wird vom Bund ein neues Förderprogramm aufgelegt, dessen Parameter im Einzelnen noch nicht bekannt sind. Insofern können keine Einnahmen diesem investiven Aufwand gegenüber gestellt werden. Somit entstehen der Hansestadt für die Errichtung von fünf zusätzlichen Kita-Gruppen Investitionskosten von 1.254.430,00 € .
Integration von Flüchtlingskindern in städt. Schulen - Kosten: Die laufenden Gebäudekosten für 179 Grundschülern betragen jährlich rd. 65.000,00 €. Für 179 Schüler der weiterführenden Schulen entstehen lfd. Gebäudekosten über 80.000,00 €, von denen der Landkreis im Rahmen der Erstattung nach § 118 NSchG 65 % übernimmt, mithin 52.000,00 €. Bei der Hansestadt verbleiben noch Aufwendungen über 28.000,00 €. Die Beschulung der Flüchtlingskinder erfordert einen nach Grundschule und weiterführender Schule differenzierten Investitionsbedarf. So wären für 179 Grundschüler (aufgerundet) sieben Allgemeine Unterrichtsräume (AUR) und vier Gruppenräume zu errichten. Dazu kommen weitere anteilige Flächen. Bei den weiterführenden Schulen wären ebenso sieben AUR plus zwei Gruppenräume zu errichten. Es werden 1.876.700,00 € für die Errichtung der Grundschul-Räume und 2.231.400,00 € für die AUR in den weiterführenden Schulen (Beispiel Oberschule) errechnet. Die aktualisierte Vereinbarung zur Kreisschulbaukasse unterstützt die Errichtung von AUR und Gruppenräumen in den kreisangehörigen Gemeinden. Demnach erhält die Hansestadt für die AUR der Grundschule insgesamt 231.000,00 €, für Gruppenräume 55.000,00 € und für AUR der weiterführenden Schulen 369.600,00 € plus Gruppenräume 41.250,00 € aus Mitteln der KSBK (Anlage Zuschussberechnung).
Die Hansestadt stellt den Schulen im Rahmen einer Budgetierung Haushaltsmittel für die Ausstattung mit Einrichtungsgegenständen, Lehr- und Lernmittel sowie für die Geschäftsausgaben zur Verfügung. Für 2017 ist eine einmalige Bereitstellung von 60000 € für die Grundschulen vorgesehen, um Arbeitsmaterial beschaffen zu können, das für die Integration sinnvoll und notwendig ist.
Prognose zur weiteren Entwicklung: Nach den bekannten Zahlen ist davon auszugehen, dass in den nächsten 11 Monaten mindestens 275 Personen im Rahmen des Familiennachzugs nach Lüneburg kommen werden. Beim Familiennachzug stellt sich in Lüneburg das Verhältnis Erwachsene / Minderjährige ca. 1 zu 2,2 dar (Beispiel: es kommen 32 Personen im Familiennachzug, sind davon 10 volljährig und 22 minderjährig). D.h., die Hansestadt erwartet, dass rd. 190 Minderjährige noch in diesem Jahr nach Lüneburg kommen. Diese Personen verteilen sich auf 18 Jahrgänge von 0-18, demzufolge 10,5 Kinder pro Jahrgang. Somit ist von ca. 32 Kindern in Kita (3-6 Jahre) und 105 Schülerinnen und Schülern (7 bis 16 Jahre) bis Ende des Jahres auszugehen.
Für die Aufnahme von Kindern aus geflüchteten Familien in Kita und Schule ist konsumtiv von jährlich rd. 600.000,- € auszugehen. Hochgerechnet wären die Investitionskosten zur Erweiterung von Kitas und Schulen mit netto rd. 4.66 Mio. € anzusetzen.
Weitere Anforderungen und Projekte:
Integration von Geflüchteten bedarf auf der einen Seite der Bereitschaft von Geflüchteten selbst sich auf Neues einzulassen, und auf der anderen Seite der Ermöglichung von Teilhabe durch die Aufnahmegesellschaft. Integration ist damit mehr als die Bereitstellung von Unterkünften, die Bearbeitung von Anträgen oder sozialpädagogische Betreuung vor Ort.
Integration gelingt dort, wo die Zugänge im Bereich Bildung und Arbeit eröffnet werden. Sprachbarrieren abbauen, Vielfaltsbewusstsein und Willkommenheißen sind wichtige Komponenten in diesem Zusammenhang. Die verschiedenen Institutionen in der Hansestadt Lüneburg und hier insbesondere das Dezernat V (Ämter, Krippen, Kitas, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen und Stadtteilhäuser) stehen vor der Aufgabe, Wege zu bereiten, allen Menschen nachhaltig Perspektiven für ein gutes, selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Diese Investition in die Zukunft der Stadt ist aktuell mit zusätzlichen Anstrengungen im Alltagsgeschäft und darüber hinaus verbunden und bindet Ressourcen. Die Hansestadt setzt hierfür neben Haushaltsmitteln auch Dritt- und Fördermittel ein und entwickelt bestehende Angebote und Projekte mit Blick auf die Zielgruppe der Geflüchteten aus. Beispielhaft seien hier zu nennen: • die Frühen Hilfen, die in den Gemeinschaftsunterkünften werdenden Müttern mit Familienhebammen beratend zur Seite stehen, • Eltern-Cafés mit Kulturmittlern in Kitas, • die Vermittlung von Kita-Plätzen durch das Familienbüro • Alltagsintegrierte Sprachbildung in den Kitas • Qualifizierungs- und Beratungsangebote für pädagogisches Personal (Studientage), • Schulsozialarbeit • Sprachlernklassen • die Jugendarbeit in den Jugendtreffs • das Projekt Demokratie Leben mit den Stadtjugendring • die Koordination des Ehrenamtes • Offene Angebote und Engagement in den Stadtteilhäusern • Angebote von FIZ- Familie im Zentrum • Projekt „Selbstverständlich miteinander“ • die Erst- und Weiterversorgung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten • das Programm „Impact Integration“ zur Abstimmung von Prozessen beim Übergang von der Schule in den Beruf • die Arbeit des Pro-Aktiv-Centers und der Jugendberufsagentur • u.a.
Aktuell beteiligt sich die Hansestadt an zwei weiteren Interessenbekundungsverfahren für Bundesprogramme, um finanzielle Unterstützung für die Integration zu generieren.
Im Falle eines positiven Bescheids würden mit dem Programm „Kita-Einstieg“ der Hansestadt Mittel in Höhe von bis zu 150.000€ jährlich zur Verbesserung der Zugänge für geflüchtete Familien im Elementarbereich zur Verfügung stehen. Vorgesehen ist u.a. die Umsetzung des Elternbildungsprogramms „Rucksack“ mit dem Ziel der Stärkung von Sprach- und Erziehungskompetenzen. Weitere Mittel in Höhe von 15.000€ stünden aus dem Programm der Bundesinitiative "Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften" bereit. Eine besondere Herausforderung, die sich bereits im vergangenen Jahr abgezeichnet hat, ist der Zuzug von Geflüchteten, welche nach Anerkennung als Asylberechtigte aus dem ländlichen Raum in die Hansestadt ziehen. In der zweiten Jahreshälfte 2016 waren dies 200 Personen, welche aus dem Landkreis Lüneburg in die Hansestadt gezogen sind. Hierbei handelt es sich vorrangig um Familien. Diese bedürfen ebenfalls einer Begleitung und Unterstützung durch die Flüchtlingssozialarbeit. Zudem gilt es zu vermeiden, dass die Kitas und Schulen, welche aufgrund ihrer Lage in Stadtgebieten der Sozialen Stadt, Beispiel Kaltenmoor, ohnehin schon einen hohen Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund haben, angewählt werden und es so zu Integrationshemmnissen durch Überlastung kommt. Ziel der Integrationsarbeit ist es, eine Verteilung und somit eine gelingende Integration im gesamten Stadtgebiet zu erreichen.
Konzept „Ankommen und Teilhaben“: Um die Integrationsaufgabe wie beschrieben als langfristige Querschnittsaufgabe bewältigen zu können, ist im Dezernat V in 2016 der Bereich Asyl und Integration als zusätzlicher Bereich für fünf Jahre geschaffen worden. In enger Abstimmung mit der Dezernatsleitung und den anderen Bereichen des Dezernates hat der Bereich Asyl und Integration in 2016 ein umfassendes Integrationskonzept erarbeitet, welches als Entwurf in der Sitzung vorgelegt wird. Die Schwerpunkte der Integrationsarbeit sind in diesem Konzept in vier Bausteine abgebildet.
Baustein A: Unterbringung, Begleitung und Beratung durch die Flüchtlingssozialarbeit der Hansestadt Lüneburg Baustein B: Betreuung, Bildung und Teilhabe von geflüchteten Kindern, Jugendlichen und Familien in der Hansestadt Lüneburg Baustein C: Integration in Erwerbsarbeit Baustein D: Zugänge zu Freizeit, Sport und Kultur Der Bereich des Ehrenamts ist als Querschnittsthematik in allen Bausteinen enthalten. Die Inhalte des Konzeptes werden in der Sitzung anhand einer Präsentation dargestellt.
Es ist geplant, das Konzept im Rahmen einer Integrationskonferenz vorzustellen und die mit der Integration befassten Akteure sowie Geflüchtete selbst in die Bausteinarbeit einzubeziehen und Arbeitsgruppen zu den Bausteinen zu bilden.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Beschlussvorschlag: Die Mitgliederglieder des Sozial- und Gesundheitsausschusses nehmen das vorgestellte Konzept zur Integration von Flüchtlingen zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt das vorgestellte Konzept entsprechend der Vorlage umzusetzen.
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