Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Die Schulverwaltung beobachtet mit besonderer Aufmerksamkeit die Entwicklung der Schülerzahlen in der Hansestadt. So ist seit dem Anfang der 2000er Jahre festzustellen, dass die Zahl der Einschulungen in die Grundschulen kontinuierlich ansteigt. Dies ist ursächlich auf die dynamische städtebauliche Entwicklung und besondere Attraktivität von Lüneburg als Zuzugsgemeinde zurückzuführen.
Bereits in den vergangenen 15 Jahren waren erhebliche steuernde Eingriffe bei der Beschulung von Grundschülern, aber auch bei der Steuerung der Schülerströme zu den weiterführenden Schulen, notwendig. Es konnte die wohnortnahe Beschulung der Grundschüler unter Beibehaltung der Schulbezirke und eine angemessene Verteilung der Schüler der weiterführenden Schulen, hier in guter Abstimmung mit dem Landkreis Lüneburg, sichergestellt werden.
Schwerpunkt der gegenwärtigen Betrachtungen ist die Entwicklung der Einschulungen im Zeitraum bis zum Sommer 2022. Basis hierfür ist die Anzahl der im Einwohnerwesen der Hansestadt gemeldeten Kinder im Alter zwischen 0 – 5 Jahre. Es wird somit der im Sommer 2017 anstehende Einschulungsjahrgang bis zum Einschulungsjahrgang 2022/23 erfasst.
Die Entwicklung der Schülerzahlen in den Grundschulen Klasse 1 – 4 im Zeitraum 1992 bis 2016 ist kontinuierlich und leicht stetig ansteigend. So ist seit 2010 die Zahl der Unterrichtsklassen um 16 gestiegen, das ist von der Anzahl der Allgemeinen Unterrichtsräume (AUR) eine vierzügige Grundschule. Dieser Mehrbedarf ist, wie in den Jahren davor, im Wesentlichen aus dem vorhandenen Raumbestand abgedeckt worden. An einigen Schulstandorten mussten aber für die GTS bzw. Nachmittagsbetreuung zusätzliche mobile AUR beschafft werden. So konnte bei besonders kompakter städtebaulicher Entwicklung (z.B. Häcklingen, Rosenkamp, Schaperdrift, Ochtmissen) durch gezieltes „Rangieren“ eine Überzeichnung einzelner Grundschulen vermieden werden.
Die Entwicklung der Einschulungen (Klasse 1) in die Grundschulen spiegelt, im Durchschnitt über die Jahrgänge verteilt, diese Entwicklung wider. Für die Einschulungsjahrgänge 2017/18 bis 2022/23 setzt sich durch die bereits jetzt in der Stadt gemeldeten Kinder im Alter von 0 – 5 Jahre dieser Trend fort. Insbesondere zum Schuljahr 2019/20 macht die Zahl der zur Einschulung anstehenden Kinder einen deutlichen Sprung nach oben.
Um einen genaueren Überblick zu erhalten, in welchen Grundschulbezirken künftig von besonderen Belastungen auszugehen ist, wurde eine Zuordnung aller gemeldeten 0 – 5 jährigen auf die Schulbezirke vorgenommen.
Dazu konnte festgestellt werden, dass in den Schulbezirken der GS Heiligengeistschule und GS Im Roten Felde keine Kapazitätsprobleme zu erwarten sind. Für das Neubaugebiet Ilmenaugarten soll daher ein Mischbezirk festgelegt werden, der diese Grundschulen umfasst, um eine gleichmäßige Auslastung beider Schulen zu gewährleisten. Das Gebiet ist aus dem Schulbezirk der GS Anne-Frank-Schule herauszunehmen. Diese Änderung zur Schulbezirkssatzung kann noch in 2017 erfolgen.
Keine Kapazitätsprobleme werden auch für die GS Hermann-Löns-Schule, die GS Kreideberg und die GS Am Sandberg erwartet.
Die Schulbezirke der GS Hasenburger Berg und der GS Häcklingen haben die hohe Auslastung der „Neubauphase“ überstanden. Es werden keine Kapazitätsprobleme erwartet.
Die GS Anne-Frank-Schule wird über den Durchschnitt der Planjahre vierzügig laufen. Hierbei bestehen grundsätzlich auch Kapazitäten zur Aufnahme von weiteren Zuzüglern im Rahmen des Familiennachzuges. Es ist in Abstimmung mit der AFS zu besprechen, wie ein angemessener Ausgleich zwischen deutschsprachigen und nicht-deutschsprachigen Schülern erhalten werden kann.
Um diesen Ausgleich zu sichern, sollten ggfs. Schüler aus dem Schulbezirk der GS Anne-Frank-Schule vor einer erstmaligen Einschulung dort auch an andere Grundschulen transferiert werden. Die Kosten des Schülertransportes sind mit dem Landkreis zu besprechen.
Freistehende Kapazitäten sind dann vorrangig zur Entlastung der GS Igelschule für Schüler aus den Wohngebieten In den Kämpen und Bülows Kamp bereit zu stellen. Dies schafft durchaus eine zusätzliche Belastung der GS Anne-Frank-Schule. Die Obergrenze der Vierzügigkeit sollte aber grundsätzlich nicht überschritten werden, auch wenn der Zuzug nach Kaltenmoor noch nicht endgültig eingeschätzt werden kann.
Die GS Igelschule und die GS Lüne werden ihre derzeitigen Kapazitäten in der Dreizügigkeit deutlich überschreiten.
Bereits zum kommenden Schuljahr 2017/18 wird ein weiterer AUR für beide Schulen erforderlich. Es ist mit den Schulleitungen zu besprechen, wie dieser Raum geschaffen werden kann (z.B. Umzug der Betreuung in einen Mobilraum o.ä).
Die GS Igelschule erreicht eine mittlere Vierzügigkeit und die GS Lüne wird komplett vierzügig und springt in den Jahren ab 2019/20 sogar darüber. Dies ist vor allem dem bis jetzt erfolgten Zuzug ins Hanseviertel I und II geschuldet. Zudem ist bei Hanseviertel II der Bezug von Neubauten noch nicht abgeschlossen. Es ergibt sich bei der aktuellen Auszählung des Wohngebietes Hanseviertel eine im durchschnittlichen Verlauf der Folgejahre zweizügige Beschulung.
Die Versorgung der Schüler aus dem Hanseviertel erfolgt vorrangig durch die GS Lüne, nachrangig auch durch die GS Igelschule. Dazu sind beide Schulen in eine bauliche Vierzügigkeit für alle Jahrgänge aufzustocken. Die Schulverwaltung wird diesbezüglich an die Schulen herantreten. Hausintern sind mit der Gebäudewirtschaft die haushaltsrechtlichen und technischen Voraussetzungen (Finanzierung aus Bildungsfonds II) zu schaffen. Bereits im HHJ 2018 sollen die entsprechenden baulichen Erweiterungen erfolgen. Auch mit der Landesschulbehörde ist diese neue Entwicklung zu besprechen.
Die Errichtung einer neuen Grundschule im Bereich Hanseviertel ist derzeit nicht in Erwägung zu ziehen. Gleichwohl wird eine entsprechende Grundstücksfläche im Plangebiet des Hanseviertel III rein vorsorglich für öffentliche Einrichtungen frei gehalten.
An den Überlegungen für eine Dreifeldhalle im Hanseviertel III als Ersatz für die beiden ehemaligen BW-Hallen wird festgehalten. Eine darüber hinausgehende Erweiterung der Hallenkapazitäten für die GS Igelschule/Rudolf-Steiner-Schule ist dabei auch zu prüfen, zumal auch Flächen für die Vierzügigkeit der GS Igelschule benötigt werden. Die Verwaltung geht dazu mit den Schulen ins Gespräch.
Noch keine Berücksichtigung in diesen Planungen haben die möglichen Wohngebiete Hanseviertel III und am Ebensberg gefunden. Für das Hanseviertel III wird von rd. 600 WE ausgegangen. Dies ergibt rd. 18 Schüler / Jahrgang zusätzlich. Erst wenn es zu beiden Neubaugebieten sicheres Zahlenmaterial gibt, können die sich daraus ergebenden Konsequenzen gezogen werden.
In diesem Sinne wird vorgeschlagen in eine Prüfung zur vorsichtigen Veränderung der Grenzen der Schulbezirke der GS Lüne und GS Igelschule einzutreten:
Eine Umorientierung der Goseburg-Schüler von der GS Lüne an die GS Kreideberg ist zu prüfen.
Eine Umorientierung der Schüler aus den Straßen um den Pulverweg, Am Schützenplatz und Wedekindstraße (teilw.) von der GS Lüne an die GS Heiligengeistschule ist zu prüfen.
Eine Veränderung der Schulbezirksgrenzen der Wohngebiete In den Kämpen und Bülows Kamp bringt, wie beschrieben, eine Entlastung für die GS Igelschule.
Die GS St. Ursula-Schule verfügt mit dem Grundstück der LüWoBau GmbH neben der Avacon-Ausbildungswerkstatt über eine Ausbaureserve für eine komplette Vierzügigkeit. Diese Reserve ist einzusetzen, um mögliche Überlastungen an den GS Lüne, Igelschule und Anne-Frank-Schule aufzufangen.
Die weitere Entwicklung wird den politischen Gremien der Hansestadt bis zum Sommer 2017 vorgestellt, wobei der Schwerpunkt auf eine Lösung durch bauliche Erweiterungen und Veränderungen der Grenzen der Schulbezirke zu legen ist.
Rechtsverbindliche Veränderungen der Schulbezirke zur Entlastung von GS Lüne und GS Igelschule könnten somit für den Einschulungsjahrgang 2019/20 erfolgen. Bereits im Mai 2018 erhalten diese Kinder erstmalig die Aufforderung zur Anmeldung an der dann zuständigen Grundschule, bis dahin ist die Satzung zur Festlegung der Schulbezirke zu überarbeiten.
Bereits eingeschulte Jahrgänge verbleiben an der bereits besuchten Grundschule, ebenso wird auf jüngere Geschwisterkinder auf Wunsch der Eltern die Geschwister-Regelung angewendet.
In der Sitzung wird die Verwaltung den Sachverhalt mit einer Präsentation erläutern.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:50,- aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss nimmt den Bericht zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird gebeten, die beschriebenen Maßnahmen vorzubereiten.
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