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Vorlage - VO/7033/16  

 
 
Betreff: Haushalt 2017 -Maßnahmen zur Förderung des Sports- "Zuschüsse an Sportvereine"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Bearbeiter/-in: Papke, Axel
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport Entscheidung
04.05.2017 
Sitzung des Sportausschusses geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Im Finanzhaushalt 2017 stehen bei der Investitions-Nr. 01-421-001 „Maßnahmen zur Förderung des Sports“ Mittel von 30.000 € zur Verfügung. Die nachfolgend nach Ihrem Eingangsdatum geordneten Anträge sind bis zum heutigen Tage bei der Verwaltung eingegangen. Nach erfolgter Prüfung und Anwendung der in der Praxis bewährten 1/3 Förderung schlägt die Verwaltung vor, den Sportvereinen folgende Zuschussbeträge in Aussicht zu stellen:

 

* Für die schulische Mitbenutzung der vereinseigenen Sportplatzanlage Uelzener Straße 90 zahlt die Hansestadt Lüneburg an den MTV Treubund Lüneburg ein jährliches Nutzungsentgelt von 23.008,13 €. Laut § 5 der unterzeichneten Vereinbarung hat sich der MTV Treubund Lüneburg bereiterklärt, für die Laufzeit des Vertrages keine weiteren Forderungen für die laufende Unterhaltung seiner an der Uelzener Straße 90 gelegenen Sportplatzanlage an die Hansestadt Lüneburg zu stellen.

 

Mit dem Ziel die Strapazierfähigkeit eines Rasens zu verbessern ist eine Rasenrenovation notwendig, wenn auf dem Spielfeld Ungräser, Krankheiten und Lücken überhandnehmen. Eine Rasenrenovation ist somit eine laufende Unterhaltung an der Rasensportfläche, die aufgrund der unterzeichneten Vereinbarung nicht zusätzlich von der Hansestadt Lüneburg finanziell unterstützt werden kann.

 

Weitere ergänzende Begründungen zum Beschlussvorschlag werden mündlich vorgetragen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)50 €

a)für die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

JaX

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:     I-Nr. 01-421-001

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr: 2017

e)  mögliche Einnahmen:

 


Anlage/n:

Nr. 1  Antrag RuF Lüneburg vom 02.08.2016

Nr. 2  Antrag RuF Lüneburg vom 03.08.2016

Nr. 3  Antrag MTV Treubund Lüneburg vom 11.08.2016

Nr. 4  Antrag TuS Erbstorf vom 17.08.2016

Nr. 5  Antrag VfL Lüneburg vom 31.01.2017

Nr. 6  Antrag MTV Treubund Lüneburg vom 23.02.2017

Nr. 7  Antrag MTV Treubund Lüneburg vom 23.02.2017

Nr. 8  Antrag MTV Treubund Lüneburg vom 23.02.2017

Nr. 9  Antrag Ochtmisser Sportverein vom 06.04.2017

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Nr. 1 -Antrag RuF Lüneburg vom 02.08.2016 (1256 KB)      
Anlage 2 2 Anlage Nr. 2 -Antrag RuF Lüneburg vom 03.08.2016 (894 KB)      
Anlage 3 3 Anlage Nr. 3 -Antrag MTV Treubund Lüneburg vom 11.08.2016 (1059 KB)      
Anlage 4 4 Anlage Nr. 4 -Antrag TuS Erbstorf vom 17.08.2016 (294 KB)      
Anlage 5 5 Anlage Nr. 5 -Antrag VfL Lüneburg vom 31.01.2017 (185 KB)      
Anlage 6 6 Anlage Nr. 6 -Antrag MTV Treubund Lbg. vom 23.02.2017 (779 KB)      
Anlage 7 7 Anlage Nr. 7 -Antrag MTV Treubund Lbg. vom 23.02.2017 (437 KB)      
Anlage 8 8 Anlage Nr. 8 -Antrag MTV Treubund Lbg vom 23.02.2017 (509 KB)      
Anlage 9 9 Anlage Nr. 9 -Antrag Ochtmisser SV vom 06.04.2017 (228 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der Mitglieder des Sportausschussen beschließen, dem RuF Lüneburg für die Erweiterung des beheizten Tränkesystems 2.100 € sowie dem Austausch eines Gasheizungsautomaten 700 €, dem MTV Treubund Lüneburg für die Erneuerung der Heizungsanlage im Tribünengebäude 4.500 €, für die Erneuerung eines defekten Warmwasserspeichers 2.700 € sowie für die Erneuerung Tribünendach Sportpark Uelzener Straße 5.900 €, dem TuS Erbstorf für einen Ersatzneubau zur Aufbewahrung von Trainings- und Arbeitsmaterial 9.000 €, dem VfL Lüneburg für die Neuinstallation eines Gasbrennwertgerätes 2.100 €, dem Ochtmisser Sportverein für die Erneuerung der Zaunanlage 2.200 €, als Zuschuss zu gewähren.

Eine Auszahlung kann erst nach Genehmigung des Haushaltes 2017 erfolgen