Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Vornehmlich aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht sind auch in diesem Jahr Baumfällungen im städtischen Bestand, entsprechend der beigefügten Liste, erforderlich. Es sind jeweils Bäume mit einem Stammdurchmesser von mehr als 30 cm in den Listen aufgeführt. Die Gründe für das Entfernen der Bäume werden im Ausschuss näher erläutert.
Ersatzpflanzungen sollen entweder am gleichen Standort oder im näheren Umfeld erfolgen. Aufgrund ungenügender Standortbedingungen (z.B. Lichtmangel) ist dies jedoch nicht überall möglich, so dass auch neue Standorte ausgewiesen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:50,- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Baumfälllisten
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