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Sachverhalt: Der befristete
Verkehrsversuch bezüglich der abendlichen Öffnung der beiden o. g. Straßen war
am 15. 5. 2003 Gegenstand eines Zwischenberichts im Verkehrsausschuss. Wie
dargelegt wurde, ergaben sich weder aus Gründen der Verkehrssicherheit, noch
aus Gründen der Verkehrsmengen Anhaltspunkte, die gegen eine abendliche Öffnung
für den Individualverkehr sprechen. Gegen Ende des Verkehrsversuchs
wurde nochmals eine Zählung durchgeführt. Diese ergab eine geringfügige, jedoch
durchaus vertretbare Zunahme des Verkehrsaufkommens. Die festgestellte
Durchschnittsgeschwindigkeit lag unter 20 km/h. Insgesamt sprechen die Mess- und Zählergebnisse für die Beibehaltung der jetzigen Verkehrsregelung sprechen,
so dass aus straßenverkehrlicher Sicht nunmehr eine dauerhafte
verkehrsrechtliche Anordnung ergehen kann. Die im Rahmen
des Verkehrsversuchs angeordneten Einzelmaßnahmen sind nunmehr durch eine
dauerhafte straßenverkehrsrechtliche Anordnung zu ersetzen. Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. 250,-- b) für die Umsetzung der Maßnahmen: (erst nach
Erstellung der Detailplanung möchtlich!) c) an Folgekosten: -- d) Haushaltsrechtlich gesichert: Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: -- Anlagen: Beschlussvorschlag: Der
Verkehrsausschuss nimmt den Sachbericht der Verwaltung zur Kenntnis. Zugleich spricht sich der Verkehrsausschuss
dafür aus, den Verkehrsversuch zu beenden und die bisher angeordneten
Einzelmaßnahmen nunmehr durch eine entsprechende dauerhafte straßenverkehrsrechtliche
Anordnung zu ersetzen. |
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