Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: In der nächsten Gesellschafterversammlung der Dienlog GmbH wird der Wirtschaftsplan 2017 behandelt. Hierzu ist es erforderlich, die städtischen Vertreter mit Weisungen zu versehen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat den von der Geschäftsführung aufgestellten Entwurf des Wirtschaftsplanes 2017 in der Sitzung am 30.11.2016 beraten und der Gesellschafterversammlung die Genehmigung empfohlen.
Der Wirtschaftsplan 2017 weist die notwendigen Fortführungsaufwendungen in Höhe von 5.000 € aus, die durch Erträge der Muttergesellschaft GfA Lüneburg - gkAöR ausgeglichen werden. Für das Geschäftsjahr 2017 ist die Auflösung der Dienlog GmbH geplant. Gem. § 65 Abs. 1 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) ist die Auflösung einer Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Dies ist im April 2016 geschehen. Nach § 73 Abs. 1 GmbHG darf die Liquidation und Löschung aus dem Handelsregister im Sinne des § 74 Abs. 1 GmbHG erst nach Ablauf eines sogenannten Sperrjahres erfolgen. Eine Löschung ist somit im April 2017 möglich und geplant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen:keine c) an Folgekosten:keine d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:keine Anlage/n: Wirtschaftsplan 2017
Beschlussvorschlag: Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Dienlog GmbH werden angewiesen, dem Wirtschaftsplan 2016 zuzustimmen. |
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