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Sachverhalt: Die Leuphana Universität hat ihr Gebäude am Rotenbleicher Weg Nr. 67 im Wege einer Ausschreibung verkauft. Der neue Eigentümer plant das bisherige Gebäude abzureißen und das Grundstück neu zu bebauen. Ein Bebauungsplan besteht für das Grundstück derzeit nicht.
Die Hansestadt Lüneburg und der Vorhabenträger haben Gespräche geführt und sich über das weitere Vorgehen verständigt. Es ist beabsichtigt, ca. 40 Wohneinheiten sowie passende Gewerbeflächen (Büroflächen und ggf. untergeordnet Dienstleistungen oder z.B. ein Café) zu errichten. Die Planung wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens konkretisiert werden. Bei Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes muss sich der Vorhabenträger zur Durchführung seiner Planung und zur Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten verpflichten (Durchführungsvertrag).
Angestrebte Planungsziele sind 1/3 sozialer Wohnungsbau und ein Anteil von 30 % erneuerbarer Energien.
Der Bebauungsplan kann als Bebauungsplan der Innenentwicklung mit festzusetzenden Grundflächen von weniger als 20.000 m² im beschleunigten Verfahren sowie als Vorhaben für das eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich wird gemäß § 13 a (2) BauGB aufgestellt werden. Von der Umweltprüfung, der Erstellung eines Umweltberichtes, der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung wird daher abgesehen.
Zur Sicherung einer breiten Beteiligung, werden die Beteiligungsschritte wie in normalerweise üblichen Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Es wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch Aushang gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Mit der Bearbeitung wird ein externes Planungsbüro beauftragt. Anfallende Kosten für die Planung und erforderliche Gutachten etc. werden durch den Vorhabenträger übernommen. Eine Kostenübernahmeerklärung liegt vor.
Der Flächennutzungsplan stellt die Fläche als Gemeinbedarfsfläche dar und wird im Verfahren nach § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Rahmen einer Berichtigung angepasst. Daher ist ein Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung nicht erforderlich.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst die Fläche der Flurstücke 5/18 und 120/11 (je Flur 30). Der Planbereich liegt zwischen der Willy-Brandt-Straße im Osten, dem in den Geltungsbereich einbezogenen Rotenbleicher Weg im Süden und Westen sowie den nördlich angrenzenden Grundstücken Rotenbleicher Weg 65A und Feldstraße 2A.Der Geltungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Er umfasst eine Fläche von ca. 0,56 ha.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlage/n: Geltungsbereich, Verfahrensübersicht
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt:
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