Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Gemäß § 61 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) wählt der Rat in seiner ersten Sitzung ihre Vorsitzende oder ihren Vorsitzenden (siehe TOP 6). Die Wahl wird von dem ältesten anwesenden und hierzu bereiten Mitglied geleitet, dem bis dahin auch die Leitung der Sitzung obliegt (vgl. Kommentierung „Thiele“ zu § 61).
Ältestes Ratsmitglied in der Wahlperiode 2016 bis 2021 ist Herr Dr. Gerhard Scharf (geb. 1939), es folgen Herr Rainer Petroll (geb. 1942) und Herr Ernst Bögershausen (geb. 1944).
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg stellt den Altersvorsitz von Herrn Dr. Gerhard Scharf fest.
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