Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/6881/16  

 
 
Betreff: Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder nach § 43 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und Verpflichtung der Ratsmitglieder gemäß § 60 NKomVG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Gieseking, Stefan
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
01.11.2016 
Konstituierende Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Oberbürgermeister Mädge belehrt die anwesenden Ratsfrauen und Ratsherren gemäß § 43 in Verbindung mit § 54 Abs. 3 NKomVG über ihre Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG. Der Wortlaut der Bestimmungen ist jedem Ratsmitglied ausgehändigt worden.

 

Oberbürgermeister Mädge verpflichtet die anwesenden Ratsfrauen und Ratsherren gemäß § 60 NKomVG, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

 

keine