Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Im Rahmen der Verwaltungsreform wird gegenwärtig die Kosten-
und Leistungsrechnung (KLR) eingeführt. Voraussetzung bei der Einführung der
KLR ist die Definition von Produkten und Leistungen als steuerungsrelevante
Größen. "Produkte" sind externe Dienstleistungen,
"Leistungen" sind die Ergebnisse von Tätigkeiten innerhalb der
Verwaltung. Eine Übersicht über die Produkte und Leistungen des
Bereiches Umweltschutz (Bereich 31) ist in der Anlage beigefügt. Die einzelnen
Kostenstellen sind darauf abgestimmt. Es wird beabsichtigt, wie in anderen Ausschüssen bereits
berichtet, mit der Einführung der KLR das Verwaltungshandeln unter Qualitäts-
und Quantitätskosten sowie Effizienzgesichtspunkten transparenter zu gestalten,
es zu bewerten, zu planen und damit eine bessere Steuerungsgrundlage für die
Stadtverwaltung zu erhalten. Im Übrigen wird auf die Umweltausschusssitzung vom 23.
November 2001 verwiesen, auf welcher der Bereich 31 ausführlich vorgestellt
wurde. Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,-- € aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Haushaltsstelle: 12000-40000 Haushaltsjahr: 2003 e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Produktplan des Bereiches Umweltschutz
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz nimmt die Definition von Produkten und Leistungen des Bereiches Umweltschutz zur Kenntnis. |
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