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Sachverhalt:
Seit April 2012 wird in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Lüneburg und dem Herbergsverein Wohnen und Leben e.V. das Projekt „Aufsuchende Sozialarbeit Innenstadt Lüneburg“ durchgeführt. Anlass des Projektes war, dass sich auf öffentlichen Plätzen – insbesondere Am Sande- immer mehr hilfebedürftige und auffällige Menschen trafen und dort regelmäßige exzessiv Alkohol konsumierten. Geschäftsleute und Passanten wurden belästigt. Innerhalb der Gruppe kam es immer häufiger zu Prügeleien. Zudem wurde das Umfeld verschmutzt Die Fachstelle für Sucht und Suchtprävention des Diakonieverbandes ist seit drei Jahren ebenfalls in diesem Projekt involviert.
Die letzte Vertragsverlängerung lief bis zum 31.03.16. Bisher haben der Landkreis Lüneburg und die Hansestadt Lüneburg jeweils 10.000 EUR anteilig übernommen.
Bereits in der Sitzung am 29.06.2015 hat sich der Sozial- und Gesundheitsausschuss grundsätzlich für dieses Projekt ausgesprochen und die Verwaltung beauftragt, diesbezüglich Verhandlungen mit dem Landkreis Lüneburg und dem Herbergsverein Wohnen und Leben e.V. über die Fortsetzung der vertraglichen Beziehung aufzunehmen (VO/6212/15). Dabei sollten die jährlichen Kosten maximal 10.000 EUR betragen. Aufgrund dessen besteht nun die Möglichkeit eine Vereinbarung für ein ¾ Jahr zu treffen. Um dem Herbergsverein Wohnen und Leben e.V. eine Planungssicherheit einzuräumen und aufgrund der positiven Erfahrung, empfiehlt die Verwaltung eine Laufzeit der Vereinbarung bis zum 31.08.2018. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 20 EUR aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Das Projekt wurde bereits in der Sitzung am 26.04.2016 im Sozial- und Gesundheitsausschuss beraten. Die Vorlage sah in der Beratungsfolge den Verwaltungsausschuss als abschließendes Organ vor. Nach der Hauptsatzung der Hansestadt Lüneburg vom 27.10.1977 in der Fassung der sechzehnten Änderungssatzung vom 29.01.2015 § 5 Absatz 1 d) entscheidet der Sozial- und Gesundheitsausschluss jedoch in eigener Zuständigkeit. Daher ist die Vorlage formhalber nochmals auf der Tagesordnung.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird in Anlehnung an die bisherige Regelung ermächtigt, zwischen dem Herbergsverein Wohnen und Leben e.V., dem Diakonieverband, dem Landkreis Lüneburg und der Hansestadt Lüneburg eine Vereinbarung zum Projekt „Aufsuchende Sozialarbeit Innenstadt Lüneburg bis zum 31.08.2018 zu schließen. Der finanzielle Rahmen soll jährlich 10.000 EUR nicht überschreiten.
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