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Sachverhalt: In der Sitzung des Verwaltungsrates der GfA Lüneburg – gkAöR am 22.09.2016 wurde u. a. der Jahresabschluss 2015 behandelt.
Gemäß § 7 Abs. 2 c) der Unternehmenssatzung entscheidet der Verwaltungsrat über die
Beigefügt sind hierzu die Bilanz (Anlage 1), die Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) und der Lagebericht (Anlage 3). Danach schließt der Jahresabschluss 2015 wie folgt ab:
Bilanzsumme 32.109.782,42 € Jahresüberschuss 209.621,71 € Gewinnvortrag aus Vorjahren1.844.187,08 €
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, den Jahresfehlbetrag 2015 aus dem Teilhaushalt Betrieb gewerblicher Art i.H.v. 213.326,76 € festzustellen und mit dem Gewinnvortrag von 1.873.723,79 € zu verrechnen. Der verbleibende Gewinnvortrag von 1.660.397,03 € wird in das Geschäftsjahr 2016 vorgetragen.
Der Jahresüberschuss aus dem Teilhaushalt Hoheitsbereich in Höhe von 422.948,47 € wird mit dem Verlustvortrag in Höhe von 29.536,71 € verrechnet. Der verbleibende Gewinn von € 393.411,76 wird als Gewinnvortrag in das Geschäftsjahr 2016 vorgetragen.
Weiterhin wird dem Vorstand der GfA Lüneburg – gkAöR Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 erteilt.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Willer Kettenburg & Heyduck GmbH, Bremen, hat den Abschluss für das Geschäftsjahr 2015 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der testierte Bericht kann im Beteiligungsmanagement,
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: keine d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine
Beschlussvorschlag: Den im Verwaltungsrat der GfA Lüneburg – gkAöR gefassten Beschlüssen zum
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