Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Gemäß § 138 Abs. 1 S. 1 und Abs. 3 S. 2 NKomVG werden die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde in die Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat vom Rat entsandt und eine dauerhafte Vertretung des Oberbürgermeisters ist gem. § 138 Abs. 2 NKomVG zu regeln.
Nach dem Ausscheiden von Herrn Dr. Henry Arends ist die dauerhafte Vertretung
neu zu besetzen.
Die Nachfolge von Herrn Dr. Henry Arends soll in beiden Gremien Frau Stefanie Kibscholl übernehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:35,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen:keine c) an Folgekosten:keine d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:keine Anlage/n:
Beschlussvorschlag:
Frau Stefanie Kibscholl wird zur dauerhaften Vertreterin für Herrn Oberbürgermeister Mädge im Aufsichtsrat der Theater Lüneburg GmbH benannt.
Frau Stefanie Kibscholl wird zur dauerhaften Vertreterin für Herrn Oberbürgermeister Mädge im Stiftungsvorstand der Lüneburger Bürgerstiftung benannt.
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