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Vorlage - VO/0686/03  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 124 "Nordlandhalle";
Beschluss über vorgebrachte Anregungen, Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr BenteAktenzeichen:60 50 20 be-br
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Bente, Eckhard
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
15.09.2003 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
25.09.2003 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen     

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt hat am 24.09.2002 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 124 "Nordlandhalle" aufzustellen. Ziel dieser Planung ist insbesondere die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche "Veranstaltungs- und Sporthalle/Kongresszentrum".

 

In dem bisherigen Verfahrensablauf sind die frühzeitige Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB), die förmliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange (§ 4 BauGB) durchgeführt worden, so dass dieser Bauleitplan nunmehr gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen werden kann. Die Begründung (§ 9 Abs. 8 BauGB) ist ebenfalls zu beschließen.

 

Die Dauer der o. a. Auslegungsfrist im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist vom 25.06.2003 bis einschließlich 11.08.2003 durch Aushang an der amtlichen Bekanntmachungstafel in der Rathausdiele und am 26.06.2003 in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide mit dem Hinweis ortsüblich und fristgemäß bekannt gemacht worden, dass während der Auslegungsfrist vom 11.07.2003 bis 11.08.2003 von jedermann Anregungen vorgebracht werden können. Betroffene Träger öffentlicher Belange wurden außerdem mit Schreiben vom 30.06.2003 über die Durchführung dieser förmlichen Auslegung unterrichtet, die im Interesse der Verfahrensbeschleunigung gleichzeitig mit der förmlichen Beteiligung dieser Träger stattfand.

 

Die eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vor dem Satzungsbeschluss zu prüfen. Über deren Behandlung ist sodann zu beschließen. Als Ergebnis dieser Abwägung ist eine Änderung des Bebauungsplanentwurfes nicht erforderlich, die Begründung wird hingegen ergänzt. Siehe im einzelnen den anliegenden Vermerk. Eine erneute öffentliche Auslegung ist aufgrund der Ergänzung der Begründung entbehrlich.

 

Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Bebauungsplan ist im Sitzungsraum ausgehängt bzw. ausgelegt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)                        100,00 €

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:

 

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

 

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

 

c)   an Folgekosten:

 

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja       

            Nein    

 

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht, Vermerk, Begründung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan VO-0686-03 (31 KB)      
Anlage 2 2 Verfahrensübersicht VO-0686-03 (11 KB)      
Anlage 3 3 Abw Öff Ausleg. - VO-0686-03 (39 KB) PDF-Dokument (24 KB)    
Anlage 4 4 Schreiben Strauch - S. 1 - VO-0686-03 (12 KB)      
Anlage 5 5 Schreiben Strauch - S. 2 - VO-0686-03 (12 KB)      
Anlage 6 6 Schreiben Kirchenkreisamt - VO-0686-03 (9 KB)      
Anlage 7 7 Begründung 0803. - VO-0686-03 (135 KB) PDF-Dokument (117 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt,

 

1.      die im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 124 "Nordlandhalle" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.

 

2.      Der Bebauungsplan Nr. 124 "Nordlandhalle" wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen und außerdem die Begründung hierzu.