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Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss der Stadt hat am 24.09.2002 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 124 "Nordlandhalle" aufzustellen. Ziel dieser Planung ist insbesondere die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche "Veranstaltungs- und Sporthalle/Kongresszentrum". In dem
bisherigen Verfahrensablauf sind die frühzeitige Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1
BauGB), die förmliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Beteiligungen der
Träger öffentlicher Belange (§ 4 BauGB) durchgeführt worden, so dass dieser
Bauleitplan nunmehr gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen werden kann. Die
Begründung (§ 9 Abs. 8 BauGB) ist ebenfalls zu beschließen. Die Dauer der
o. a. Auslegungsfrist im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist vom 25.06.2003
bis einschließlich 11.08.2003 durch Aushang an der amtlichen Bekanntmachungstafel
in der Rathausdiele und am 26.06.2003 in der Landeszeitung für die Lüneburger
Heide mit dem Hinweis ortsüblich und fristgemäß bekannt gemacht worden, dass
während der Auslegungsfrist vom 11.07.2003 bis 11.08.2003 von jedermann
Anregungen vorgebracht werden können. Betroffene Träger öffentlicher Belange
wurden außerdem mit Schreiben vom 30.06.2003 über die Durchführung dieser
förmlichen Auslegung unterrichtet, die im Interesse der Verfahrensbeschleunigung
gleichzeitig mit der förmlichen Beteiligung dieser Träger stattfand. Die
eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen sind
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vor dem Satzungsbeschluss zu prüfen. Über deren
Behandlung ist sodann zu beschließen. Als Ergebnis dieser Abwägung ist eine
Änderung des Bebauungsplanentwurfes nicht erforderlich, die Begründung wird
hingegen ergänzt. Siehe im einzelnen den anliegenden Vermerk. Eine erneute
öffentliche Auslegung ist aufgrund der Ergänzung der Begründung entbehrlich. Die Anlagen
sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Bebauungsplan ist im Sitzungsraum
ausgehängt bzw. ausgelegt. Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) 100,00 € a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Lageplan, Verfahrensübersicht, Vermerk, Begründung Beschlussvorschlag: Der Rat der
Stadt Lüneburg beschließt, 1. die im Rahmen
des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 124 "Nordlandhalle"
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen in der mit anliegendem Vermerk
vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln. 2. Der
Bebauungsplan Nr. 124 "Nordlandhalle" wird gemäß § 10 BauGB als
Satzung beschlossen und außerdem die Begründung hierzu. |
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