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Vorlage - VO/0685/03  

 
 
Betreff: 33. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Lünepark";
Beschluss über vorgebrachte Anregungen, Feststellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr BenteAktenzeichen:60 50 10 be-br
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Bente, Eckhard
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
15.09.2003 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
25.09.2003 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen     

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 26.11.2002 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Flächennutzungsplan für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Teilbereich im Rahmen eines 33. Änderungsverfahrens zu ändern.

 

Ziel der Planung ist insbesondere die Darstellung von gemischten und gewerblichen Bauflächen, eines Sondergebietes (Feuerwehr), Verkehrsflächen "Hauptverkehrsstraße" und von Grünflächen. Die verbindliche Bauleitplanung wird durch den parallel aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 114 "Lünepark" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung geregelt.

 

In dem bisherigen Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung sind die gesetzlich vorgesehenen Verfahrensschritte

 

-          frühzeitige Bürgerbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB,

-          Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB sowie

-          öffentliche Auslegung des Planentwurfes und des Entwurfes des Erläuterungsberichtes im Sinne von § 3 Abs. 2 BauGB

 

durchgeführt worden, so dass dieser Bauleitplan nunmehr durch Feststellungsbeschluss beschlossen werden kann. Der anliegende Erläuterungsbericht (§ 5 Abs. 5 BauGB) ist ebenfalls zu beschließen.

 

Die Dauer der o. a. Auslegungsfrist im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist vom 25.06.2003 bis einschließlich 11.08.2003 durch Aushang an der amtlichen Bekanntmachungstafel in der Ratshausdiele und am 26.06.2003 in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide mit dem Hinweis ortsüblich und fristgemäß bekannt gemacht worden, dass während der Auslegungsfrist vom 11.07.2003 bis 11.08.2003 von jedermann Anregungen vorgebracht werden können. Betroffene Träger öffentlicher Belange wurden außerdem mit Schreiben vom 30.06.2003 über die Durchführung dieser förmlichen Auslegung unterrichtet, die im Interesse der Verfahrensbeschleunigung gleichzeitig mit der förmlichen Beteiligung dieser Träger stattfand.

 

Die eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vor dem Feststellungsbeschluss zu prüfen. Über deren Behandlung ist sodann zu beschließen.

 

Als Ergebnis dieser Prüfung ist eine Änderung des Planentwurfes nicht erforderlich, lediglich der Erläuterungsbericht wurde überarbeitet (siehe anliegenden Vermerk). Eine erneute öffentliche Auslegung ist aufgrund dieser Änderungen nicht notwendig.

 

Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Flächennutzungsplan ist im Sitzungsraum ausgehängt bzw. ausgelegt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)                        100,00 €

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:

 

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

 

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

 

c)   an Folgekosten:

 

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja       

            Nein    

 

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht, Vermerk, Erläuterungsbericht

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 (423 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 (433 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 (370 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt:

 

1.      die im Rahmen des Verfahrens zur 33. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Lünepark" während der Auslegungsfrist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.

 

2.      Die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lüneburg für den Teilbereich "Lünepark" nebst Erläuterungsbericht wird beschlossen.