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Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss hat am 26.11.2002 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Flächennutzungsplan für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Teilbereich im Rahmen eines 33. Änderungsverfahrens zu ändern. Ziel der
Planung ist insbesondere die Darstellung von gemischten und gewerblichen
Bauflächen, eines Sondergebietes (Feuerwehr), Verkehrsflächen
"Hauptverkehrsstraße" und von Grünflächen. Die verbindliche
Bauleitplanung wird durch den parallel aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 114
"Lünepark" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung geregelt. In dem
bisherigen Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung sind die gesetzlich
vorgesehenen Verfahrensschritte -
frühzeitige Bürgerbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1
BauGB, -
Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
BauGB sowie -
öffentliche Auslegung des Planentwurfes und des
Entwurfes des Erläuterungsberichtes im Sinne von § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt
worden, so dass dieser Bauleitplan nunmehr durch Feststellungsbeschluss beschlossen
werden kann. Der anliegende Erläuterungsbericht (§ 5 Abs. 5 BauGB) ist
ebenfalls zu beschließen. Die Dauer der
o. a. Auslegungsfrist im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist vom 25.06.2003
bis einschließlich 11.08.2003 durch Aushang an der amtlichen
Bekanntmachungstafel in der Ratshausdiele und am 26.06.2003 in der
Landeszeitung für die Lüneburger Heide mit dem Hinweis ortsüblich und fristgemäß
bekannt gemacht worden, dass während der Auslegungsfrist vom 11.07.2003 bis
11.08.2003 von jedermann Anregungen vorgebracht werden können. Betroffene
Träger öffentlicher Belange wurden außerdem mit Schreiben vom 30.06.2003 über
die Durchführung dieser förmlichen Auslegung unterrichtet, die im Interesse der
Verfahrensbeschleunigung gleichzeitig mit der förmlichen Beteiligung dieser
Träger stattfand. Die
eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen sind
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vor dem Feststellungsbeschluss zu prüfen. Über deren
Behandlung ist sodann zu beschließen. Als Ergebnis
dieser Prüfung ist eine Änderung des Planentwurfes nicht erforderlich,
lediglich der Erläuterungsbericht wurde überarbeitet (siehe anliegenden Vermerk).
Eine erneute öffentliche Auslegung ist aufgrund dieser Änderungen nicht
notwendig. Die Anlagen
sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Flächennutzungsplan ist im Sitzungsraum
ausgehängt bzw. ausgelegt. Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) 100,00 € a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Lageplan, Verfahrensübersicht, Vermerk,
Erläuterungsbericht
Beschlussvorschlag: Der Rat der
Stadt Lüneburg beschließt: 1. die im Rahmen
des Verfahrens zur 33. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich
"Lünepark" während der Auslegungsfrist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vorgebrachten Anregungen in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und
Weise zu behandeln. 2. Die 33.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lüneburg für den Teilbereich
"Lünepark" nebst Erläuterungsbericht wird beschlossen. |
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