Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Im Bereich zwischen der bestehenden Wohnbebauung am Brockwinkler Weg, dem sogenannten Pflegerdorf und der Kreisstraße 21 „Am Wienebütteler Weg“ soll ein neues Wohngebiet geschaffen werden.
Das Plangebiet liegt nördlich des Psychiatrischen Klinikums Lüneburg (PKL) und westlich des Sportparks am Kreideberg. Die derzeit als Acker genutzte Fläche soll als Wohnbaufläche entwickelt werden.
Im Flächennutzungsplan ist das Plangebiet überwiegend als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Nördlich des Brockwinkler Weges sind die bestehenden Wohnnutzungen bereits als Wohnbauflächen dargestellt. Der Flächennutzungsplan soll daher für den Bereich der dargestellten landwirtschaftlichen Nutzung geändert werden. Im Parallelverfahren wird zudem ein Bebauungsplan aufgestellt.
Der Änderungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Er umfasst eine Fläche von ca. 22,2 ha.
Im Rahmen des Planverfahrens werden verschiedene weitere Gutachten erforderlich, z.B. zu Oberflächenentwässerung, Flora und Fauna. Aktuell wird ein Klimagutachten erarbeitet und mit dem Fachgutachter in Werkstattgesprächen abgestimmt. Auch der Umweltbericht soll als besondere Leistung vergeben werden. Der städtebauliche Entwurf, die Planzeichnung und die Begründung werden durch die Verwaltung erstellt. Das Grundstück gehört der Stadt.
Anfallende Kosten für die Planung und die erforderlichen Gutachten etc. sind durch die Hansestadt Lüneburg zu tragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Teilhaushalt / Kostenstelle: SK 4271400/ KS 61040 Produkt / Kostenträger: KT 51100104 Haushaltsjahr: 2016
e) mögliche Einnahmen:
Anlage/n: Geltungsbereich, Verfahrensübersicht
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt:
1. Für den in der Anlage dargestellten Bereich zwischen der bestehenden Wohnbebauung am Brockwinkler Weg, dem sogenannten Pflegerdorf und der Kreisstraße 21 „Am Wienebütteler Weg“ wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur 79. Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet. Der Änderungsbereich bekommt die Bezeichnung „Am Wienebütteler Weg“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
2. Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die planungsrechtliche Vorbereitung von Wohnbauflächen.
3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel beteiligt.
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