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Vorlage - VO/6698/16  

 
 
Betreff: 79. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich "Am Wienebüttler Weg"
Aufstellungsbeschluss
Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hölter, Hanne
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
13.06.2016 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung an Verwaltung zurück verwiesen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Im Bereich zwischen der bestehenden Wohnbebauung am Brockwinkler Weg, dem

sogenannten Pflegerdorf und der Kreisstraße 21 „Am Wienebütteler Weg“ soll ein neues

Wohngebiet geschaffen werden.

 

Das Plangebiet liegt nördlich des Psychiatrischen Klinikums Lüneburg (PKL) und westlich

des Sportparks am Kreideberg. Die derzeit als Acker genutzte Fläche soll als

Wohnbaufläche entwickelt werden.

 

Im Flächennutzungsplan ist das Plangebiet überwiegend als Fläche für die Landwirtschaft

dargestellt. Nördlich des Brockwinkler Weges sind die bestehenden Wohnnutzungen bereits

als Wohnbauflächen dargestellt. Der Flächennutzungsplan soll daher für den Bereich der

dargestellten landwirtschaftlichen Nutzung geändert werden. Im Parallelverfahren wird

zudem ein Bebauungsplan aufgestellt.

 

Der Änderungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage

ist, dargestellt. Er umfasst eine Fläche von ca. 22,2 ha.

 

Im Rahmen des Planverfahrens werden verschiedene weitere Gutachten erforderlich, z.B. zu Oberflächenentwässerung, Flora und Fauna. Aktuell wird ein Klimagutachten erarbeitet und mit dem Fachgutachter in Werkstattgesprächen abgestimmt. Auch der Umweltbericht soll als besondere Leistung vergeben werden. Der städtebauliche Entwurf, die Planzeichnung und die Begründung werden durch die Verwaltung erstellt. Das Grundstück gehört der Stadt.

 

 

Anfallende Kosten für die Planung und die erforderlichen Gutachten etc. sind durch die

Hansestadt Lüneburg zu tragen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Teilhaushalt / Kostenstelle: SK 4271400/ KS 61040

Produkt / Kostenträger:       KT 51100104

Haushaltsjahr:                     2016

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 


Anlage/n: Geltungsbereich, Verfahrensübersicht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich (162 KB)      
Anlage 2 2 Verfahrensübersicht_F-Plan (12 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

1. Für den in der Anlage dargestellten Bereich zwischen der bestehenden

Wohnbebauung am Brockwinkler Weg, dem sogenannten Pflegerdorf und der

Kreisstraße 21 „Am Wienebütteler Weg“ wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren

zur 79. Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet. Der Änderungsbereich

bekommt die Bezeichnung „Am Wienebütteler Weg“. Der genaue Geltungsbereich

ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.

 

2. Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die planungsrechtliche Vorbereitung

von Wohnbauflächen.

 

3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel beteiligt.