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Vorlage - VO/6673/16  

 
 
Betreff: Beschluss einer Nachtragshaushaltssatzung zum Haushalt 2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen Bearbeiter/-in: Gomell, Timo
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
23.06.2016 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Die Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2016 wurde am 17.12.2015 vom Rat beschlossen und vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport ohne Änderungen genehmigt. Zwischenzeitlich machen jedoch die im Folgenden erläuterten Entwicklungen bei Investitionen eine Anpassung der Haushaltssatzung erforderlich:

 

Sanierung der Sporthalle Kaltenmmoor

Der umfangreiche Sanierungsbedarf der Sporthalle in Kaltenmoor ist seit Jahren hinlänglich bekannt und ist bereits mehrfach vorgetragen worden. Bisher war die Grundsanierung in den Jahren nach 2019 vorgesehen und stand somit noch nicht in der Haushalts- oder Finanzplanung. Durch die vorher nicht erwartete kurzfristige Zusage einer Förderung aus dem Bundesprogramm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in Höhe von 4,0 Mio. € muss das Sanierungsvorhaben im Förderzeitraum bis 2018 abgeschlossen werden. Diese Vorgabe bedarf damit einer sehr zeitnahen Umsetzung der Sanierung.

 

Die Sanierungskosten liegen bei 9,1 Mio. €; aufgeteilt auf die Jahre 2016 bis 2018. Die Absicherung dieses Auftragsvolumen durch eine Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2016 macht den Erlass einer Nachtragssatzung erforderlich.

 

Die Maßnahme wird neben den Fördermitteln des Bundes durch den Landkreis Lüneburg über die Regelungen des Finanzvertrages in Höhe von rd. 2,5 Mio. € gefördert. Der Eigenanteil der Hansestadt liegt damit bei insgesamt rd. 2,6 Mio. €.

 

Erweiterung des Johanneum

Die Erweiterung des Johanneums mit einem Gesamtvolumen von rd. 6,5 Mio. € wurde in der Haushaltsplanung für die Jahre 2016 bis 2019 vorgesehen. Zur Vermeidung von zusäzlichen Kosten für eine Übergangslösung mit Unterrichtscontainern zum Schuljahr 2017/2018 soll nun eine gebündelte Ausschreibung stattfinden, die es ermöglicht den 1. Bauabschnitt der Erweiterung des Johanneums bereits im Sommer 2017 fertigzustellen. Hierfür wird  ein Mittelbedarf von 1,97 Mio. € in das Jahr 2016 vorgezogen und damit eine umfangreiche Auftragsvergabe ermöglicht. Gleichzeitig werden die Haushaltsjahre 2018 und 2019 entlastet. Insgesamt entsteht kein Mehrbedarf.

 

Brandschutzmaßnahmen an der Integrierten Gesamtschule

Durch die umfangreichen Umbauten an dem Schulkomplex in den letzten Jahren und dem sich nun anschließenden Anbau der Mensa aus dem Bestand heraus, sind im Zusammenhang mit der Maßnahme höhere brandschutzrechtliche Auflagen zu erfüllen. Der Hansestadt Lüneburg wurde aufgetragen das Brandschutzkonzept zu aktualisieren und Maßnahmen zu ergreifen, die den aktuellen rechtlichen Vorgaben entsprechen. Durch die Installation entstehen Kosten von rd. 0,7 Mio. € von denen bereits 0,3 Mio. € im Jahr 2016 beauftragt und deshalb durch Verpflichtungsermächtigungen abgesichert werden müssen. Der Landkreis Lüneburg beteiligt sich an den Kosten entsprechend der Regelungen des Finanzvertrages.

 

Arena Lüneburger Land

In der gemeinsamen Sportausschusssitzung von Landkreis und Hansestadt Lüneburg am 12.05. wurde ein Konzept für den Bau einer Sport- und Veranstaltungshalle im Gewerbegebiet Vrestorfer Heide in Lüneburg vorgestellt (siehe VO/6635/16). Danach soll die Halle durch eine private Objektgesellschaft erstellt werden. Es ist vorgesehen, dass sich die Hansestadt an dem Gesamtinvestitionsvolumen von rd. 10,3 Mio. Euro mit einem Zuschuss in Höhe von 833.000 Euro (brutto) beteiligt. Der Zuschuss wird in den Haushaltsjahren 2017 (416.500 Euro) und 2018 (416.500 Euro) fällig. Weiter soll die Objektgesellschaft von der Hansestadt über einen zwanzigjährigen Zeitraum, beginnend im Haushaltsjahr 2017, Schuldendiensthilfen in Höhe von bis zu 214.200 Euro (brutto) jährlich, davon 178.500 Euro Tilgungsleistungen, erhalten. Sowohl für den 2017/2018 fälligen Zuschuss als auch für die auf den Finanzplanungszeitraum fallenden jährlichen Tilgungsleistungen sind Verpflichtungsermächtigungen zu veranschlagen. Für den Betrieb der Halle werden nach Fertigstellung Aufwendungen in Höhe von rd. 89.300 € (brutto) p.a. erwartet, die bereits in die Finanzplanung des Ergebnishaushaltes aufgenommen wurden.

 

Bedarfsgerechte Bereitstellungen von Ermächtigungen im Schulbau

Mit Ratsbeschluss vom 23.07.2015 hat der Rat der Hansestadt Lüneburg der Umsetzung des sogenannten Bildungsfonds zugestimmt, dessen Ziel es ist, die städtischen Schulen und Betreuungseinrichtungen energetisch zu sanieren, bedarfsgerecht zu erweitern und für ein Ganztagesangebot herzurichten. Änderungsbedarfe aufgrund aktueller Vorgaben durch pädagogische Raumkonzepte sowie rechtlicher, baulicher oder planungstechnischer Gegebenheiten werden regelmäßig geprüft. Im Rahmen der Aufstellung einer Nachtragssatzung für das Jahr 2016 wurden die Maßnahmen nun hinsichtlich ihres Finanzierungsbedarfes sachlich und zeitlich aktualisiert und angepasst. 

 

Bei den folgenden Maßnahmen werden Planungskonkretisierungen vorgenommen, die insgesamt kostenneutral sind und einer effizienten Umsetzung der Projekte dient.

 

Grundschule Hermann-Löns und Grundschule Lüne

Die Planung der Maßnahmen wird zeitlich verlagert und im Jahr 2017 bzw. 2018 beginnen; die Ansätze für Auszahlungen verlagern sich dementsprechend auf spätere Jahre. Es findet keine Ansatzerhöhung statt.

 

Grundschule Häcklingen und Gymnasium Herderschule

Zur Effizienzerhöhung der Maßnahmenumsetzung wird eine gebündelte Ausschreibung und Auftragsvergabe angestrebt. Durch Aufnahme von Verpflichtungsermächtigung im Jahr 2016 können Mittelbedarfe der Folgejahre bereits ausgeschrieben und beauftragt werden um eine finanzielle und zeitliche Ersparnis zu erreichen. Es findet keine Ansatzerhöhung statt.

 

 

Ausleihungen für Flüchtlingsunterkünfte

Der Haushaltsplan 2016 sieht eine Durchleitung von geförderten Darlehen in Höhe von 8,0 Mio. € an die Lüneburger Wohnungsbaugesellschaft mbH für die Herstellung von Flüchtlingsunterkünften vor. Die zurückgehenden Flüchtlingszahlen und die Auslastung der vorhandenen städtischen Unterkünfte lassen einen deutlich geringeren Bedarf erwarten, als noch zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung. Dies ermöglicht es, die Ermächtigung deutlich um 5,0 Mio. € abzusenken und trotzdem für einen möglichen zusätzlichen Bedarf an Unterkünften durch die verbleibenden 3,0 Mio. € vorsorgen zu können.

 

 

Durch die erläuterten Anpassungen der investiven Ansätze kann im Rahmen der Nachtragsaufstellung die Kreditaufnahme um rd. 3,4 Mio. € für das Jahr 2016 gesenkt werden.

 

Innerhalb der Finanzplanung führen die zusätzlichen Maßnahmen und Verschiebungen in den Jahren 2017 bis 2019 wechselseitig zu Mehr- und Minderbedarfen, die jedoch über den Gesamtzeitraum bis 2019 zu einer realen Entlastung von rd. 1,15 Mio. € führen. Somit kommt es auch ganzheitlich betrachtet im Finanzplanungszeitraum zu einer Verringerung des Gesamtkreditbedarfes. Die Zins – und Tilgungsleistungen wurden daraufhin neu berechnet und entsprechend aktualisiert.

 

Ebenso ist die Reduzierung des vorsorglich angehobenen Höchstbetrag für Liquiditätskredite im § 4 der Nachtragssatzung anteilig um 5,0 Mio. € möglich, weil die Entspannung bei den Flüchtlingszahlen die Haushalts- und Liquiditätslage stabilisiert hat. Die verbleibende Höchstmarke von 110 Mio. € bietet eine auskömmliche Reserve.

 

Da noch im Laufe des Haushaltsjahres 2016 Auszahlungen für die oben ausgeführten Maßnahmen zu leisten sein werden bzw. Verpflichtungen eingegangen werden sollen, die künftige Jahre belasten werden, ist der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung erforderlich.

 

Die neuen Festsetzungen des städtischen Haushaltes sind aus den Anlagen ersichtlich.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:50,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:                             


Anlage/n:

Anlage 1    Nachtragshaushaltssatzung 2016

Anlage 2    Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzhaushalt inkl. Investitionen und

                  Verpflichtungsermächtigungen zum Nachtragshaushalt 2016

Anlage 2.1 Detaillierte Übersicht zum Investitionsprogramm des Nachtragshaushaltes 2016

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Nachtragshaushaltssatzung 2016 (12 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2_Gesamtergebnis.- und Gesamtfinanzhaushalt inkl. Investitionen und VE's Nachtrag 2016 (66 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 2.1._Det. Übersicht Investitionsprogramm Nachtrag 2016 (41 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem fortgeschriebenen Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2016.