Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Mit der 2014 in Kraft getretenen Verordnung über kommunale Anstalten (KomAnstVO) sind in Niedersachsen erstmals allgemeine Vorschriften über Aufbau, Verwaltung, Wirtschaftsführung, Rechnungswesen und Prüfung kommunaler Anstalten erlassen worden. Die Unternehmenssatzung der GfA Lüneburg – gkAöR (GfA) vom 02.01.2012 ist an einigen Stellen an die Vorgaben der KomAnstVO anzupassen. Darüber hinaus schlägt die Verwaltung eine Überarbeitung der Zuständigkeitsregelung für Entscheidungen des Verwaltungsrates vor.
Insbesondere soll die bisherige Regelung, dass der Rat auch Satzungsänderungen und Festsetzungen allgemeiner Kostentarife, die ausschließlich das Gebiet des Landkreises betreffen, zustimmen muss, aus Gründen der Verfahrensvereinfachung entfallen. Umgekehrt entfällt der Zustimmungsvorbehalt des Kreistages des Landkreises Lüneburg für entsprechende Regelungen, die ausschließlich die Stadtfläche betreffen.
Alle Änderungsvorschläge zur bisherigen Fassung der Unternehmenssatzung sind in der anliegenden Synopse gegenübergestellt. Die Änderungsvorschläge sind sowohl mit dem Landkreis Lüneburg als weiteren Träger der GfA als auch mit dem Vorstand der GfA abgestimmt worden.
Eine Änderung der Unternehmenssatzung bedarf gemäß der aktuellen Unternehmenssatzung übereinstimmender Beschlüsse des Kreistag und des Rates.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:35,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen:keine c) an Folgekosten:keine d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:keine Anlage/n:
Beschlussvorschlag:
Der vorgeschlagenen Änderung der Unternehmenssatzung der GfA Lüneburg – gkAöR wird zugestimmt.
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