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Vorlage - VO/6642/16  

 
 
Betreff: Lüneburg Marketing GmbH - Verlängerung der Zuschussvereinbarung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Larisch, Björn
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Larisch, Björn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
21.09.2016 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Bei Gründung der Lüneburg Marketing GmbH (LMG) 1999 hat sich die Hansestadt Lüneburg verpflichtet, jährliche Betriebskostenzuschüsse an die Gesellschaft zu zahlen. Um Planungssicherheit zu erlangen hat die Gesellschaft ihre Gesellschafter aufgefordert, sich weiter zur Zahlung eines festgeschriebenen Betriebskostenzuschusses zu verpflichten. Mit der am 28.12.2009 geschlossenen Vereinbarung hat sich sich die Hansestadt Lüneburg verpflichtet, einen jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 330.000,00 € für die Jahre 2010 und 2011 zu zahlen. Diese Vereinbarung wurde am 21.12.2011 um weitere fünf Jahre verlängert.

 

Die aktuelle Zuschussvereinbarung endet gemäß § 2 am 31. Dezember 2016. Die Vereinbarung soll für die Jahre 2017 bis 2021 verlängert werden und die Hansestadt Lüneburg verpflichten, erneut jährlich 330.000 € zu zahlen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:35,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:keine

c)  an Folgekosten:keine

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:keine


Anlage/n:

 

Zuschussvereinbarung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zuschussvereinbarung (15 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Die zu verlängernde Vereinbarung zwischen der Hansestadt Lüneburg und der Lüneburg Marketing GmbH über die Zahlung von Zuschüssen für fünf Jahre bis zum 31.12.2021 wird zugestimmt. Der jährliche Zuschussbetrag beträgt 330.000,00€.