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Sachverhalt: Die städtebauliche Entwicklung der aufgegebenen Gewerbeflächen der ehemaligen Strickwarenfabrik Lucia soll durch eine Nachnutzung und einen Ersatz von Betriebsgebäuden vorbereitet und planerisch gesteuert werden. Zur städtebaulichen Ordnung des Betriebsgrundstücks wurde bereits ein Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 139 "Pulverweg" (VO/2880/08) am 24.06.2008 gefasst. Dieser Plan umfasst den gesamten Straßenblock. Das Verfahren wurde nicht weitergeführt, weil die Betriebsgebäude zunächst für unterschiedliche Nachnutzungen vermietet wurden und kein unmittelbares Planungserfordernis mehr bestand.
Am 23.06.2015 wurde für den Teilbereich, der unmittelbar an den Parkplatz an der Straße „Am Schützenplatz“ grenzt, die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 163 "Am Schützenplatz" (VO/6144/15) beschlossen. Hier sollen Flächen für Einzelhandel und Wohnen entwickelt werden.
Nach dem Aufstellungsbeschluss wurden im Rahmen eines Workshops von Lüneburger Architekten unterschiedliche Konzepte mit einer Nahversorgung und einer höher verdichteten Wohnnutzung für das Betriebsgelände entwickelt, die die Flächen bis zum Pulverweg mit einbeziehen.
Aufgrund dieser Überlegungen haben die neuen Eigentümer der Fläche einen eigenen städtebaulichen Entwurf vorgelegt. Dieser soll in der Ausschusssitzung vorgestellt und erläutert werden.
Bei einem positiven Votum zu dem neuen städtebaulichen Konzept wird vorgeschlagen, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 163 „Schützenplatz“ so zu vergrößern, dass das gesamte Betriebsgelände bis zum Pulverweg einbezogen wird. Mit dem neuen Geltungsbereich kann eine längerfristige Neuordnung des innenstadt- und bahnhofsnahen Quartiers geschaffen werden. Wenn eine Entwicklung dieser Gesamtfläche möglich wird, kann gleichzeitig das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 139 „Pulverweg“ aufgehoben werden, denn die Flächen die einer Neuordnung bedürfen sind dann durch den Bebauungsplan Nr. 163 vollständig abgedeckt. Die nördlichen Grundstücke an der Bleckeder Landstraße, die der Bebauungsplan Nr. 139 ebenfalls einbezieht, liegen im städtebaulichen Zusammenhang und bedürfen keiner städtebaulichen Planung.
Der vergrößerte Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von 3,6 ha. Der Bebauungsplan soll im Weiteren dann nicht mehr gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt werden, sondern im normalen Verfahren mit Erstellung eines Umweltberichtes.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Geltungsbereich, Verfahrensübersicht
Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss beschließt:
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