Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der Aufsichtsrat der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH hat in Form eines Umlaufbeschlusses die Bestellung des Wirtschaftsprüfers behandelt und der Gesellschafterversammlung die Genehmigung empfohlen.
Die städtischen Beteiligungsvertreter sind für den Beschluss in der Gesellschafterversammlung entsprechend mit Weisungen zu versehen.
Die Kanzlei Frobenius Bürger & Partner prüft den Jahresabschluss der Gesellschaft bereits seit 2010. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Beauftragung über 5 Jahre hinaus möglich. Aufgrund der Arbeitsgerichtsprozesse, die sich seit mehr als zwei Jahren hinziehen und damit verbundener Sachverhalte, empfiehlt sich weiterhin eine enge Zusammenarbeit mit der Kanzlei Frobenius Bürger & Partner. Eine neue Wirtschaftsprüfungsgesellschaft müsste sich umfangreich neu einarbeiten, was mit deutlichen Mehrkosten verbunden wäre. Daher wird vorgeschlagen, die Kanzlei Frobenius Bürger & Partner mit der Wirtschaftsprüfung für das Geschäftsjahr 2015 ein weiteres Mal zu beauftragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine
Beschlussvorschlag: Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH werden angewiesen, der Bestellung der Kanzlei Frobenius Bürger & Partner mit der Wirtschaftsprüfung für das Geschäftsjahr 2015 zuzustimmen.
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