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Vorlage - VO/0671/03  

 
 
Betreff: Übernahme der Verwaltung der städt. Industriebahn durch die AGL
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau BauerAktenzeichen:01 C ba
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
20.08.2003 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
28.08.2003 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Stadt Lüneburg ist Betreiberin der Städt. Industriebahn. Auf dem Industriebahngleisanschluss werden im Übergang von und zur Deutschen Bundesbahn Güter befördert, die für die angeschlossenen Industrie- und Gewerbebetriebe im Bereich Goseburg/Vrestorfer Heide bestimmt sind oder von Ihnen versandt werden. Die Stadt ist Eigentümerin des Stammgleises, die Anschlussgleise hingegen befinden sich im Eigentum des jeweiligen Anschließers. Die Stadt Lüneburg ist als Eisenbahnunternehmerin für die ordnungsgemäße Unterhaltung und Erneuerung der Eisenbahnanlagen zuständig.

Die Industriebahn ist als Instrument der Wirtschaftsförderung und Arbeitsplatzbeschaffung bzw.  –sicherung zu sehen.

 

Die Aufgaben, die mit dem Betrieb der Industriebahn verbunden sind, sollen auf die Abwassergesellschaft Lüneburg mbH (AGL) übergehen. Die Eigentumsverhältnisse bleiben hiervon jedoch unberührt. Der genaue Aufgabenumfang ist dem als Anlage beigefügten Entwurf eines Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen der Stadt Lüneburg und der AGL über die Überleitung von Aufgaben aus dem Bereich der Städt. Industriebahn (§ 3) zu entnehmen. Die Frage des Kostenausgleichs für die AGL ist in § 5 der Vereinbarung geregelt. Im Wirtschaftsplan 2004 der AGL werden die finanziellen Auswirkungen exakt dargestellt. Es ist nach groben Schätzungen in den nächsten Jahren mit einem Sanierungsbedarf von rd. 600.000,00 € zu rechnen.

 

Diese Maßnahme ist bereits im Verwaltungs- und Wirtschaftausschuss im Zusammenhang mit der anstehenden Umstrukturierung der Verwaltung vorgestellt worden. Die Übertragung erfolgt jetzt nach dem Ausscheiden des für die Betreuung der Industriebahn zuständigen Bereichsleiters Umwelt. Eine Übertragung auf die AGL wird für sinnvoll gehalten, weil diese über das erforderlich Ingenieurpersonal verfügt und eine effiziente und zügige Abwicklung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen zu erwarten ist.

 

Die Anschluss- und Mitbenutzungsverträge sowie die daraus resultierende Gebührenabwicklung mit den Firmen obliegen weiterhin der Stadt. Darüber hinaus ist für den Betrieb der Industriebahn kein städtisches Personal im Einsatz gewesen, so dass eine Übertragung von Personal an die AGL nicht erforderlich ist.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         41,70 €

 

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

 

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

 

c)   an Folgekosten:

 

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja          

           

 

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

 

Entwurf eines Geschäftsbesorgungsvertrages über die Überleitung der Aufgaben, die sich aus dem Betrieb der Industriebahn ergeben, an die AGL

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Überarbeiteter Geschäftsbesorgungsvertrag mit AGL (34 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Aufgaben, die sich aus dem Betrieb der Industriebahn ergeben, sind mit Wirkung vom 01.01.2004 der Abwassergesellschaft Lüneburg mbH (AGL) zu übertragen. Hierfür ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß Anlage nach endgültiger redaktioneller Abstimmung abzuschließen.

 

(01 C, II, 2, 3, 31, 22 A)