Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Die Stadt Lüneburg ist Betreiberin
der Städt. Industriebahn. Auf dem Industriebahngleisanschluss werden im
Übergang von und zur Deutschen Bundesbahn Güter befördert, die für die
angeschlossenen Industrie- und Gewerbebetriebe im Bereich Goseburg/Vrestorfer
Heide bestimmt sind oder von Ihnen versandt werden. Die Stadt ist Eigentümerin
des Stammgleises, die Anschlussgleise hingegen befinden sich im Eigentum des
jeweiligen Anschließers. Die
Stadt Lüneburg ist als Eisenbahnunternehmerin für die ordnungsgemäße
Unterhaltung und Erneuerung der Eisenbahnanlagen zuständig. Die Industriebahn ist als Instrument der Wirtschaftsförderung und Arbeitsplatzbeschaffung bzw. –sicherung zu sehen. Die Aufgaben, die mit dem Betrieb
der Industriebahn verbunden sind, sollen auf die Abwassergesellschaft Lüneburg
mbH (AGL) übergehen. Die Eigentumsverhältnisse bleiben hiervon jedoch
unberührt. Der genaue Aufgabenumfang ist dem als Anlage beigefügten Entwurf
eines Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen der Stadt Lüneburg und der AGL über
die Überleitung von Aufgaben aus dem Bereich der Städt. Industriebahn (§ 3) zu
entnehmen. Die Frage des Kostenausgleichs für die AGL ist in § 5 der
Vereinbarung geregelt. Im Wirtschaftsplan 2004 der AGL werden die finanziellen
Auswirkungen exakt dargestellt. Es ist nach groben Schätzungen in den nächsten
Jahren mit einem Sanierungsbedarf von rd. 600.000,00 € zu rechnen. Diese Maßnahme ist bereits im
Verwaltungs- und Wirtschaftausschuss im Zusammenhang mit der anstehenden
Umstrukturierung der Verwaltung vorgestellt worden. Die Übertragung erfolgt
jetzt nach dem Ausscheiden des für die Betreuung der Industriebahn zuständigen
Bereichsleiters Umwelt. Eine Übertragung auf die AGL wird für sinnvoll
gehalten, weil diese über das erforderlich Ingenieurpersonal verfügt und eine
effiziente und zügige Abwicklung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen zu
erwarten ist. Die Anschluss- und
Mitbenutzungsverträge sowie die daraus resultierende Gebührenabwicklung mit den
Firmen obliegen weiterhin der Stadt. Darüber hinaus ist für den Betrieb der
Industriebahn kein städtisches Personal im Einsatz gewesen, so dass eine
Übertragung von Personal an die AGL nicht erforderlich ist. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die
Erarbeitung der Vorlage: 41,70
€ aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung
der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Entwurf eines
Geschäftsbesorgungsvertrages über die Überleitung der Aufgaben, die sich aus
dem Betrieb der Industriebahn ergeben, an die AGL
Beschlussvorschlag: Die Aufgaben, die sich aus dem Betrieb
der Industriebahn ergeben, sind mit Wirkung vom 01.01.2004 der
Abwassergesellschaft Lüneburg mbH (AGL) zu übertragen. Hierfür ist ein
Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß Anlage nach endgültiger redaktioneller
Abstimmung abzuschließen. (01 C, II, 2, 3, 31, 22 A) |
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