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Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.09.2013 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 156 „Östlicher Ortskern Oedeme“ für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich gemäß § 2 BauGB aufzustellen.
Die gastronomische Nutzung der Gaststätte „Jägerhof“ in Oedeme wurde aufgegeben. Der Eigentümer beabsichtigt, das Grundstück einer neuen baulichen Entwicklung zur Verfügung zu stellen.
Östlich des Oedemer Teichs befindet sich eine landwirtschaftliche Hofstelle, für die es keinen Nachfolger gibt. Nach endgültiger Aufgabe der Hofstelle durch den Eigentümer soll hier ebenfalls zukünftig eine neue bauliche Entwicklung ermöglicht werden.
Im Norden existiert die ehemalige „Reiterbar“ sowie ein Schießstand. Die Hansestadt Lüneburg beabsichtigt, diese Flächen einer neuen baulichen Entwicklung zuzuführen. Eine Option ist dabei, die Fläche für ein Ortsteilhaus zu nutzen.
Um eine sinnvolle bauliche Entwicklung auf den beschriebenen Grundstücken zu ermöglichen, wurde die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Neben der Wiedernutzung der bebauten Grundstücke (Innenentwicklung) sollen zudem auch Flächen in eine Neubebauung einbezogen werden, die bisher dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zugeordnet sind.
Der Bebauungsplan umfasst die oben beschriebenen Grundstücke sowie die angrenzenden bereits bebauten Bereiche, die bisher nach § 34 BauGB beurteilt wurden. In diesen bebauten Bereichen soll der Bestand lediglich gesichert und eine klare Festsetzung einer maximalen Bebauungstiefe geschaffen werden. Zudem umfasst der Bebauungsplan landwirtschaftliche und forstlich genutzte Flächen, die keiner Bebauung zugeführt werden sollen, deren Nutzung im Rahmen des Bebauungsplans aber gesichert werden soll. Die Funktion der teilweise darin liegenden und angrenzenden Naturschutz- und FFH-Gebiete wird ebenso gesichert.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit wurde von September 2014 bis Oktober 2014 durchgeführt. Die Ergebnisse sind in den Entwurf zum Bebauungsplan ein-geflossen. Ebenfalls in den Planentwurf eingearbeitet wurden die Ergebnisse aus der Baugrunderkundung, Biotopkartierung sowie der avifaunistischen Untersuchung und des Fledermausgutachtens.
Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung hat in der Zeit vom 02.11.2015 bis einschließlich 01.12.2015 und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 14.10.2015 bis einschließlich 01.12.2015 stattgefunden.
Die Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen haben nicht zu einer Änderung des Bebauungsplans geführt. Es wurden jedoch redaktionelle Änderungen im Plan und Ergänzungen in der Begründung vorgenommen.
Einen vollständigen Überblick über die eingegangenen Stellungnahmen und welche Abwägung dazu getroffen werden soll, kann der beigefügten tabellarischen Abwägungsübersicht entnommen werden.
Der Geltungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Sitzungsvorlage ist, dargestellt.
Die Anlagen sind Bestandteil der Beschlussvorlage. Der Bebauungsplan ist im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Geltungsbereich, Verfahrensübersicht, Bebauungsplan, Begründung, Abwägungsvorschläge
Beschlussvorschlag: 1.Den in der Anlage dargelegten Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.
2.Der Bebauungsplan Nr. 156 „Östlicher Ortskern Oedeme“ wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
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