Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Der Standort der am Ginsterweg angesiedelten Orthopädischen Rheuma-Klinik soll auch für die Zukunft planungsrechtlich durch Festsetzung eines Sondergebietes "Klinik" gesichert werden. Es ist daher erforderlich, den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 18 "Heidkamp", der dort insbesondere ein allgemeines Wohngebiet festsetzt, entsprechend zu ändern. Das hinterliegende und ursprünglich als Trasse für die Westrandstraße gedachte Klinikgelände soll in diese Planungen mit einbezogen werden. Außerdem ist
beabsichtigt, die zwischen den Straßen Heidkamp und Ginsterweg festgesetzte
Grünfläche "Sportplatz" in diesem Zusammenhang einer anderweitigen
Nutzung zuzuführen, zumal der Hockey-Club Lüneburg e. V. seine sportlichen
Tätigkeiten zum Kreideberg verlagert hat. Es ist vorgesehen, innerhalb des
Bereiches dieser Grünfläche Flächen für einen Parkplatz festzusetzen. Östlich
des Ginsterweges und außerhalb der Grenzen der ehemaligen Müllkippe soll zudem
planungsrechtlich eine kleinteilige Wohnbebauung ermöglicht werden. Eine Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 18 "Heidkamp" ist lediglich in dem anliegend
zeichnerisch beschriebenen räumlichen Umfang erforderlich. Parallel zur Änderung
des Bebauungsplanes ist ebenso der Flächennutzungsplan der Stadt für den
Teilbereich "Ginsterweg" unter Berücksichtigung der o. a.
Planungsziele in einem 49. Änderungsverfahren zu ändern. Als erster
Verfahrensschritt ist der Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss i. S. von § 2
Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) zu fassen. Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) 100,00
€ a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Lageplan, Verfahrensübersicht
Beschlussvorschlag: Der
Verwaltungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB, den Bebauungsplan
Nr. 18 "Heidkamp" in einem 2. Änderungsverfahren zu ändern. Ziel der
Planung ist insbesondere die Festsetzung eines Sondergebietes
"Klinik", einer Grün- und Parkfläche sowie einer kleinteiligen
Wohnbebauung. Der Geltungsbereich ist in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage
zeichnerisch beschrieben und umfasst Flächen im Bereich der Straßen Heidkamp
und Ginsterweg. |
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