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Sachverhalt:
Der Bildungsfonds ist ein Maßnahmenpaket für Betreuungs- und Bildungseinrichtungen.
Zugrunde liegt bei diesem Maßnahmenpaket eine systematische Bedarfsermittlung hinsichtlich der Einrichtung des Ganztagsbetriebes, der Sicherstellung der Inklusionsstandards, des Brandschutzes und der energetischen Sanierung. Innerhalb der nächsten 10 Jahre ist über alle Schulformen und Einrichtungen hierfür ein notwendiger Bedarf von 85,2 Mio. EUR ermittelt worden.
Der Planungszeitraum bis zum Jahr 2020 wurde mit einer konkreten Umsetzungsprognose unterlegt. Bis 2020 werden Investitionen mit einem Volumen von knapp 42,0 Mio. EUR dargestellt. Die Investitionen werden anteilig durch Mittel der Kreisschulbaukasse und im Rahmen des § 4 Ziffer 2 Finanzvertrag mit dem Landkreis als schulbauliche Sondermaßnahmen bezuschusst. Nach Abzug der zuzuordnenden Einnahmen verbleibt ein Kreditbedarf von 33,8 Mio. EUR.
Der Rat hat in der Sitzung vom 17.12.2014 die Verwaltung beauftragt mit dem Ministerium für Inneres und Sport des Landes Niedersachsen die Finanzierung abzustimmen.
Über die Maßnahmen des Bildungsfonds wurde bereits ausführlich im Schulausschuss am 17.11.2014 (VO/5931/14), im Finanzausschuss am 10.12.2014 (VO/5888/14-1) sowie im Verwaltungsausschuss am 21.07.15 und im Rat am 23.07.15 (VO/6245/15) berichtet.
Der Rat stimmte in seiner Sitzung am 23.07.2015 den Ausführungen der Verwaltung zum Kreditrahmen in Höhe von 33,8 Mio. EUR bis 2020 für die Finanzierung der Maßnahmen des Bildungsfonds zu und beschloss die Anhebung der Grundsteuer B ab dem 01.01.2016 als Bestandteil der Gegenfinanzierung. Darüber hinaus werden sämtliche Fördermittel für die Schul- und Kitaprojekte des Bildungsfonds in die Finanzierung fließen.
Die Kommunalaufsicht erkennt sowohl die Notwendigkeit der Maßnahmen in Betreuungs- und Bildungseinrichtungen bis 2020 als auch den dafür benötigten Kreditbedarf an. Haushaltsrechtlich ist jedoch das Prinzip der Jährlichkeit zu beachten, so dass die Kreditaufnahme nicht in einer Summe, sondern bedarfsgerecht in den Haushaltsjahren zu erfolgen hat.
Der Investitionsbedarf für das Haushaltsjahr 2016 sowie für den Finanzplanungszeitraum bis 2019 ist mit den Schulleitungen abgestimmt und wird im Haushaltsplan 2016 dargestellt. Enthalten sind in der Haushaltsplanung auch Maßnahmen an Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, die nicht im Bildungsfonds abgebildet sind. Hierzu kann in der Sitzung erläutert werden.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen:
- GTS Hagen (Igelschule) - GTS Im Roten Felde - IGS Lüneburg (nicht Bildungsfonds) - GTS Häcklingen - GTS Hasenburger Berg - Oberschule Kreideberg (nichts Bildungsfonds) - Herderschule (Mensa) - Wilhelm-Raabe-Schule - Johanneum - GTS Lüne - GTS Hermann-Löns - GS Heiligengeist - Oberschule Am Wasserturm - GS Anne Frank - GS Ochtmissen (nicht Bildungsfonds) - GS Kreideberg - Kita Heidkamp - Kita AWO Kaltenmoor - Kita Schützenstraße - Kita Hanseviertel III (nicht Bildungsfonds)
Darüber hinaus sind folgende Maßnahmen in Vorbereitung:
- Hort Am Weißen Turm - Bau einer 2-Feld-Sporthalle im Hanseviertel - Neubau oder Sanierung der Sporthallen Kaltenmoor
Zur Verbesserung der Transparenz wird ab 2016 der Investitionsbedarf für die Weiterentwicklung zu Ganztagsschulen im Haushaltsplan nicht mehr als GTS-Programm zusammengefasst, sondern getrennt je Bildungseinrichtung ausgewiesen.
Die Maßnahmen des Bildungsfonds mit dem Finanzplanungszeitraum bis 2019 sind in der beigefügten Anlage Einrichtung für Einrichtung erläutert. Die Darstellung entspricht dem aktuellen Planungsstand November 2015, so dass künftige Veränderungen aufgrund von Vorgaben durch pädagogische Raumkonzepte sowie rechtlichen, baulichen oder planungstechnischen Gegebenheiten nicht ausgeschlossen werden können.
Über den Stand der Maßnahmen wird halbjährlich im Schul- und –Bauausschuss berichtet. Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50 EUR
b) für die Umsetzung der Maßnahmen: Investitionsvolumen bis 2019 ca. 34 Mio. EUR
c) an Folgekosten: Zins- und Tilgung; Bewirtschaftungskosten für den laufenden Betrieb der Einrichtungen d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja/Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: diverse Kostenstellen Produkt / Kostenträger: diverse Kostenträger Haushaltsjahr: Umsetzung in 2015 bis 2019
e) mögliche Einnahmen: Kreisschulbaukasse u. Landkreis durch Finanzvertrag sowie Tilgungszuschüsse der KfW und Investitionszuschüsse aus Förderprogrammen, soweit diese nach Antragstellung bewilligt werden
Anlage/n: Präsentation Bildungsfonds
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung sowie der Schulausschuss stimmen den Ausführungen der Verwaltung zu und beschließen die Umsetzung der dargestellten Maßnahmen des Bildungsfonds.
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