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Sachverhalt: Die Hansestadt Lüneburg als Schulträger ist gesetzlich verpflichtet, Sportstätten für den Schulsport vorzuhalten. Diese gesetzliche Gewähr gilt jedoch nicht für den Vereinssport. Das bedeutet, dass im Falle einer zeitlichen Überschneidung, Ganztagsschulen gegenüber Sportvereinen einen bevorrechtigten Zugang zu den kommunalen Sportstätten erhalten. Umso wichtiger ist es, dass die Sportvereine selbst Sportangebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule durchführen.
Auch von Lüneburger Sportvereinen wird häufig die Befürchtung geäußert, dass ganztägige Kooperationsangebote, die im Organisationsrahmen der Schule stattfinden, zu veränderten Hallenbelegungszeiten, einem veränderten Freizeitverhalten der Kinder/Jugendlichen und letztendlich zu einem Verlust an Mitgliedern führen. Hierbei sollte jedoch nicht übersehen werden, dass eine Ursache für einen solchen Rückgang durchaus auch altersbedingte Faktoren verbunden mit einer Verlagerung der Interessen sein können. Auch Auswirkungen des demografischen Wandels spüren die Vereine.
Es zeichnet sich jedoch ab, dass Kooperationen zwischen Sportvereinen und Ganztagsschulen einen Gewinn für alle Beteiligten darstellen, weil mehr Schülerinnen/Schüler nunmehr die Möglichkeit erhalten, sportliche Aktivitäten kennenzulernen, die sie sonst mangels Kenntnis oder mangels finanzieller Möglichkeiten nicht erleben könnten. So ist erfreulich festzustellen, dass von den zehn in Lüneburg Anerkannten Offenen Ganztagsschulen bereits sieben Schulen eine Zusammenarbeit mit einem Lüneburger Sportverein/-verband eingegangen sind.
Die Mitglieder des Sportausschusses haben in ihrer letzten Sitzung am 30.06.2015 darum gebeten eine Auflistung vorzulegen aus der hervorgeht, welche Lüneburger Ganztagsschule mit welchem Sportverein/-verband welches Sportangebot unterhält. Eine solche Übersicht liegt dieser Sitzungsvorlage als Anlage Nr. 1 gekennzeichnet bei.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) 50 € a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Nr. 1 Kooperationen zwischen Lüneburger Ganztagsschulen und Sportvereinen/-verbände
Beschlussvorschlag: Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
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