Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Die Hansestadt Lüneburg hat zum 01.07.2013 die HanseCard, eine Sozial- und Ehrenamtskarte für Kinder und Jugendliche, eingeführt. Damit erhalten Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die im Leistungsbezug nach SGB II, SGB XII, AsylbLG und WoGG und Kinder und Jugendliche, die ein Ehrenamt ausüben, 50 % Rabatt auf Eintritt/ Gebühren für diverse Lüneburger Einrichtungen sowie für das Freibad und das Eisstadion in Adendorf.
Zuletzt wurde in der gemeinsamen Sitzung des Jugendhilfe- sowie des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 13.02.2014 über die Entwicklung der HanseCard berichtet (siehe VO/5483/13).
Nunmehr soll darüber informiert werden, wie sich die Nutzung der HanseCard seit 2014 entwickelt hat, welche Änderungen inzwischen eingetreten und für 2016 noch zu erwarten sind.
Im Jahr 2014 sind gegenüber dem Vorjahr 25,26 % mehr Karten ausgegeben worden, nominal sind dies 4061 (2013: 3242 Karten). Dies ist größtenteils darauf zurückzuführen, dass seit dem 01.01.2014 auch Kinder- und Jugendliche, die die o.g. Voraussetzungen erfüllen und ihren Wohnort in der Samtgemeinde Gellersen oder in der Gemeinde Adendorf haben ebenfalls die HanseCard aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung mit der Hansestadt Lüneburg in Anspruch nehmen können. Die Anzahl der Nutzungen liegt erfreulicherweise mit 28,43 % etwas höher als der prozentuale Anstieg der ausgegebenen Karten. Nach wie vor zeichnet sich ab, dass die HanseCard am meisten für den Besuch des Frei- und Sportbades der Hansestadt Lüneburg als auch für das Freibad und das Eisstadion in Adendorf genutzt wird. Wenn auch nur in geringem Umfang, so aber doch mit gestiegenen Nutzerzahlen wurden auch Theater, die VHS, das Salzmuseum und die Familienbildungsstätte (Fabs) besucht. Für 2015 lässt sich noch keine Aussage über die Anzahl der einzelnen Nutzungen treffen. Hierüber wird dann im nächsten Jahr berichtet. Fest steht nur, dass für 2015 bisher 3.865 Karten ausgegeben worden sind. Die genauen Details hinsichtlich der in Anspruch genommenen Einrichtungen sind der als Anlage 1 beigefügten Grafik zu entnehmen.
In 2014 ist die Samtgemeinde Ostheide mit dem Wunsch an die Hansestadt Lüneburg herangetreten, auch ihren Kinder und Jugendlichen, die die o.g. Voraussetzungen erfüllen, die HanseCard anbieten zu können. Seit dem 01.01.2015 können nun auch die Kinder und Jugendlichen aus der Samtgemeinde Ostheide aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung mit der Hansestadt Lüneburg die HanseCard nutzen.
Aufwand und Ertrag für die HanseCard stellen sich für 2014 wie folgt dar:
Kosten der HanseCard (Material, Dienstleistungen, Ausgleichszahlungen für Einrichtungen)
Einnahmen im Zusammenhang mit der HanseCard
Bezüglich der Einnahme von der Gemeinde Adendorf ist zu erläutern, dass die Gemeinde nur einen Kostenanteil für den Personal- und Sachaufwand zur Erstellung der Karten zahlt. Dies wurde vor dem Hintergrund vereinbart, dass die Hansestadt im Gegenzug für die Nutzung des Freibades und des Eisstadions der Gemeinde Adendorf keine Ausgleichszahlung leisten muss. Die Samtgemeinden Gellersen und Ostheide müssen eigene Ausgleichszahlungen an die Gemeinde Adendorf leisten.
Für 2016 werden sich insofern weitere Veränderungen ergeben als zwei neue Angebote in die HanseCard aufgenommen werden. Hierbei handelt es sich um
- die Kunstschule Ikarus e.V. - das Ostpreußische Landesmuseum
Beide Institutionen sind an die Hansestadt Lüneburg mit dem Wunsch herangetreten, in das Angebot der HanseCard aufgenommen zu werden. Diesem Wunsch wurde gerne entsprochen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich hierbei auch um Bildungsangebote handelt.
Die Kunstschule Ikarus e.V. erhält für ihr Angebot zunächst eine pauschale Ausgleichszahlung i.H.v. 750 € jährlich. Dies entspricht der Regelung mit der Familienbildungsstätte, da die Kursangebotsstruktur vergleichbar ist. Das Ostpreußische Landesmuseum erhält zunächst eine Pauschalerstattung von 200 € jährlich. Für diese beiden Einrichtungen sowie für alle übrigen auch gilt, dass eine Spitzabrechnung erfolgt, sobald die tatsächlichen Kosten für die Leistungserbringung um 10 % nach oben oder unten von der Pauschalerstattung abweichen.
Für die HanseCard stehen ausreichend Mittel im Haushalt zur Verfügung, um ein erweitertes Angebot machen zu können.
Anzumerken ist noch, dass es für 2016 leider eine Einschränkung beim automatischen Versand der Karten geben wird. Die Hansecard wurde in den vergangenen Jahren an Kinder aus Familien mit Leistungsbezug nach SGB II, SGB XII, WoGG und AsylbLG automatisch übersandt. Die Adressen der Kinder aus Familien mit Leistungsbezug nach SGB II wurden bisher vom Jobcenter über die Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellt. Leider sieht sich die zuständige Stelle der BA in diesem Jahr aufgrund der Einführung eines Programmupdates nicht in der Lage die erforderlichen Adresssätze rechtzeitig bereit zu stellen. Auch die Interventionsversuche der Leiterin des Jobcenters Lüneburg führten bedauerlicherweise nicht zu einer Änderung dieser unverständlich erscheinenden Haltung. Familien mit Leistungsbezug nach SGB II müssen daher die Karte für ihre Kinder bei der Hansestadt Lüneburg, Fachbereich Soziales und Bildung, Geschäftszimmer, Klosterinnenhof, Eingang V beantragen. Ein aktueller Leistungsbescheid muss dabei vorgelegt werden. Die Karte wird dann gedruckt und kann gleich mitgenommen werden. Im nächsten Jahr sollen die Karten dann wieder ohne Antrag versandt werden.
Um den Antragsaufwand für die SGB II-Leistungsberechtigten aus den Samtgemeinden Gellersen, Ostheide und der Gemeinde Adendorf so gering wie möglich zu halten, wird derzeit abgestimmt, ob die Antragstellung und –prüfung nicht in den jeweiligen Gemeindeverwaltungen erfolgten kann. Diese würden dann nur noch eine Liste mit den Namen und Adressen an die Hansestadt weiterleiten. Nach Erstellen der Karten würde die Hansestadt diese dann direkt an die Leistungsberechtigten versenden.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich die Nachfrage und die Nutzung der HanseCard weiterhin positiv entwickelt hat.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja
Teilhaushalt / Kostenstelle: 50010 Produkt / Kostenträger: 315602 Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
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