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Sachverhalt: Auf Grund des Bedarfes an Gewerbeflächen soll im Bereich zwischen der Hamburger Straße/K 46, der Bundesautobahn A 39 und der ehemaligen Landwehr der Bebauungsplan Nr. 166 mit der Bezeichnung „Papenburg/Landwehr“ aufgestellt werden. Ziel der Planung ist es – unter Berücksichtigung der Bestandsnutzungen – diesen Bereich vorwiegend als Gewerbegebiet zu entwickeln; auf einer Teilfläche soll dabei auch die Errichtung einer dringend benötigten Asylbewerberunterkunft gesichert werden.
An der Hamburger Straße sind bereits das Autohaus Krüll mit einer Kfz-Werkstatt sowie ältere Wohnbebauung vorhanden; für diese Fläche gilt derzeit der Bebauungsplan Nr. 117 „Papenburg“. In den angrenzenden Außenbereichs-Flächen, die überwiegend land-wirtschaftlich genutzt werden, befinden sich zwei Wohnhäuser, die in die Planung zu integrieren sind.
Um eine Gewerbegebietsentwicklung planungsrechtlich abzusichern und die betroffenen Belange und verschiedensten Anforderungen z.B. aus Gewerbeflächenbedarf, Immissions-schutz gegenüber Bestandsnutzungen und dem Naturschutz zu ermitteln und gerecht unter-einander abzuwägen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Der Geltungsbereich ist im Flächennutzungsplan wie folgt dargestellt: - nördlich Bernsteinstraße: Autohaus Krüll als Gewerbegebiet, Wohnnutzung nördlich des Autohauses als allgemeines Wohngebiet, die Außenbereichs-Flächen als landwirtschaftliche Flächen für die Landwirtschaft - südlich Bernsteinstraße als gewerbliche Baufläche mit Grünstreifen und Umweltschutz-Auflagen zur Hamburger Straße/K 46
Daher wird der Bebauungsplan mit seiner südlichen Teilfläche aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Nur für den Bereich nördlich der Bernsteinbrücke ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren (s. VO/6381/15) vorzunehmen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist auf dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 21 ha.
Im Rahmen des Planverfahrens werden verschiedene Gutachten erforderlich, z.B. zur Erschließung, zu Immissionen sowie Flora und Fauna.
Als erster Verfahrensschritt zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 166 ist der Aufstellungsbeschluss i. S. von § 2 Abs. 1 BauGB für den in der Anlage beschriebenen Geltungsbereich zu fassen.
Außerdem wird über die Art und Weise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Geltungsbereich, Verfahrensübersicht
Beschlussvorschlag:
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