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Vorlage - VO/6382/15  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 166 "Papenburg/Landwehr"
Aufstellungsbeschluss
Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Tödter, Jens-Rüdiger
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
07.12.2015 
gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung und des Ortsrates Ochtmissen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Auf Grund des Bedarfes an Gewerbeflächen soll im Bereich zwischen der Hamburger Straße/K 46, der Bundesautobahn A 39 und der ehemaligen Landwehr der Bebauungsplan Nr. 166 mit der Bezeichnung „Papenburg/Landwehr“ aufgestellt werden.

Ziel der Planung ist es – unter Berücksichtigung der Bestandsnutzungen – diesen Bereich vorwiegend als Gewerbegebiet zu entwickeln; auf einer Teilfläche soll dabei auch die Errichtung einer dringend benötigten Asylbewerberunterkunft gesichert werden.

 

An der Hamburger Straße sind bereits das Autohaus Krüll mit einer Kfz-Werkstatt

sowie ältere Wohnbebauung vorhanden; für diese Fläche gilt derzeit der Bebauungsplan

Nr. 117 „Papenburg“. In den angrenzenden Außenbereichs-Flächen, die überwiegend land-wirtschaftlich genutzt werden, befinden sich zwei Wohnhäuser, die in die Planung zu integrieren sind.

 

Um eine Gewerbegebietsentwicklung planungsrechtlich abzusichern und die betroffenen Belange und verschiedensten Anforderungen z.B. aus Gewerbeflächenbedarf, Immissions-schutz gegenüber Bestandsnutzungen und dem Naturschutz zu ermitteln und gerecht unter-einander abzuwägen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

 

Der Geltungsbereich ist im Flächennutzungsplan wie folgt dargestellt:

- nördlich Bernsteinstraße: Autohaus Krüll als Gewerbegebiet, Wohnnutzung nördlich des Autohauses als allgemeines Wohngebiet, die Außenbereichs-Flächen als landwirtschaftliche Flächen für die Landwirtschaft

- südlich Bernsteinstraße als gewerbliche Baufläche mit Grünstreifen und Umweltschutz-Auflagen zur Hamburger Straße/K 46

 

Daher wird der Bebauungsplan mit seiner südlichen Teilfläche aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Nur für den Bereich nördlich der Bernsteinbrücke ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren (s. VO/6381/15) vorzunehmen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist auf dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 21 ha.

 

Im Rahmen des Planverfahrens werden verschiedene Gutachten erforderlich, z.B. zur Erschließung, zu Immissionen sowie Flora und Fauna.

 

Als erster Verfahrensschritt zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 166 ist der Aufstellungsbeschluss i. S. von § 2 Abs. 1 BauGB für den in der Anlage beschriebenen Geltungsbereich zu fassen.

 

Außerdem wird über die Art und Weise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n: Geltungsbereich, Verfahrensübersicht

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich (401 KB)      
Anlage 2 2 Verfahrensübersicht_Bauleitplanverfahren (12 KB)      

Beschlussvorschlag:

  1.       Gemäß § 2 BauGB wird das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 166 eingeleitet. Der Bebauungsplan Nr. 166 bekommt die Bezeichnung „Papenburg/Landwehr“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
  2.       Ziel des Bebauungsplans ist im Wesentlichen die Entwicklung eines Gewerbegebietes, in dem auf einer Teilfläche Asylbewerberunterkünfte als Anlagen für soziale Zwecke allgemein zugelassen werden sollen.
  3.       Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen.
  4.       Der Bebauungsplan Nr. 117 „Papenburg“ soll aufgehoben und durch den Bebauungsplan Nr. 166 „Papenburg/Landwehr“ ersetzt werden.