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Vorlage - VO/6379/15  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 161 "Erweiterung Johanneum"
Auslegungsbeschluss
Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hölter, Hanne
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Entscheidung
16.11.2015 
gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung und Schulausschuss ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.03.2015 gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 161 „Erweiterung Johanneum“ für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen.

 

Zwischen der bestehenden Schulsporthalle, Johanneum und Theodor-Heuss-Straße ist die Erweiterung der Beschulungsräume des Johanneums durch einen Neubau geplant.

 

Die derzeit als Acker genutzte Fläche südlich des Johanneums befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich, ist im Flächennutzungsplan jedoch bereits als Gemeinbedarfsfläche Schule dargestellt. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist daher nicht erforderlich.

 

Im bisherigen Verfahren wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide am 04.05.2015 und Aushängen der Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung in der Zeit vom 18.05.2015 bis einschließlich 12.06.2015 durchgeführt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls in der Zeit vom 29.04.2015 bis 12.06.2015 ebenfalls Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen.

Es wurde ein Umweltbericht mit Eingriffsbilanzierung erarbeitet. Die Ergebnisse der Untersuchungen sowie die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung sind in den Entwurf des Bebauungsplans eingeflossen.

Als nächster Verfahrensschritt kann über den Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Im Rahmen der förmlichen Auslegung für die Dauer von einem Monat wird der Öffentlichkeit erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB förmlich beteiligt.

Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Bebauungsplan ist im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

Geltungsbereich, Verfahrensübersicht, Entwurf des Bebauungsplans, Begründung mit Umweltbericht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BP 161 Erweiterung Johanneum (254 KB)      
Anlage 2 2 Verfahrensübersicht (12 KB)      
Anlage 3 3 Entwurf Farbfassung (1694 KB)      
Anlage 4 4 Begründung mit Umweltbericht (2010 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst folgenden Beschluss

 

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 161 „Erweiterung Johanneum“ nebst Entwurf der Begründung mit Umweltbericht wird beschlossen.

 

2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch öffentliche Auslegung wird beschlossen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel förmlich beteiligt.