Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.12.2014 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 158 „Lübecker Straße“ für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufzustellen. Von der Umweltprüfung, der Erstellung eines Umweltberichtes, der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung wird daher abgesehen. Zur Sicherung einer breiten Beteiligung wurden die Beteiligungsschritte wie in normalerweise üblichen Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist nicht erforderlich.
Auf der Fläche der ehemaligen Schlieffen-Kaserne entwickelt die Stadt das Hanseviertel. Zur Sicherung der Nahversorgung soll ein Lebensmittelvollsortimenter an der Lübecker Straße angesiedelt werden. Ein Lebensmittelmarkt mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche ist als groß-flächiger Einzelhandel jedoch nur in einem Kern- oder Sondergebiet zulässig. Zur Realisierung des Vorhabens soll daher die planungsrechtliche Ausweisung eines Kerngebietes erfolgen. Gleichzeitig soll neben der Einzelhandelsnutzung auch Wohnen in den Obergeschossen ermöglicht werden.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit wurde von Februar 2015 bis März 2015 durchgeführt. Die Ergebnisse sind in den Entwurf zum Bebauungsplan eingeflossen. Ebenfalls in den Planentwurf eingearbeitet wurden die Ergebnisse aus der Überprüfung der Verkehrsprognose und der schalltechnischen Untersuchung.
Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung hat in der Zeit vom 01.09.2015 bis einschließlich 30.09.2015 und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 30.07.2015 bis einschließlich 04.09.2015 stattgefunden.
Die Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen haben nicht zu einer Änderung des Bebauungsplans geführt. Es wurden jedoch redaktionelle Änderungen im Plan und Ergänzungen in der Begründung vorgenommen. Neu wurde aufgrund der Anregung der IHK eine Beschränkung der Randsortimente auf maximal 10 Prozent der Verkaufsfläche aufgenommen. Einen vollständigen Überblick über die eingegangenen Stellungnahmen und welche Abwägung dazu getroffen werden soll, kann der beigefügten tabellarischen Abwägungsübersicht entnommen werden.
Der Geltungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Sitzungsvorlage ist, mit einer dicken unterbrochenen Umrandung dargestellt.
Die Anlagen sind Bestandteil der Beschlussvorlage. Der Bebauungsplan ist im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlage/n: Geltungsbereich, Verfahrensübersicht, Bebauungsplan, Begründung, Abwägungsvorschläge
Beschlussvorschlag: 1. Den in der Anlage dargelegten Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 158 „Lübecker Straße“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit seiner Begründung beschlossen.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||